Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 20.08.2014 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Seediensttauglichkeit (SeeDTauglV k.a.Abk.)

V. v. 19.08.1970 BGBl. I S. 1241; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383
Geltung ab 01.09.1970; FNA: 9513-17 Schiffsbesatzung
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Eingangsformel



Auf Grund des § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 sowie des § 143 Abs. 1 Nr. 2, 3, 12 und 13 des Seemannsgesetzes vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzblatt II S. 713, zuletzt geändert durch Artikel 26 des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom 23. Juni 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 805), wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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