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Eingangsformel - Rindfleischetikettierungsverordnung (RiFlEtikettV)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verordnet auf Grund

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des § 2 Abs. 2 des Rindfleischetikettierungsgesetzes vom 26. Februar 1998 (BGBl. I S. 380) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit und für Wirtschaft,

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des § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 8 und des § 5 Abs. 1 Satz 2 des Rindfleischetikettierungsgesetzes vom 26. Februar 1998 (BGBl. I S. 380) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Gesundheit, für Wirtschaft und der Finanzen: