Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 4 - Rindfleischetikettierungsgesetz (RiFlEtikettG)

§ 4 Zuständigkeit für die Überwachung



Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung überwacht die Einhaltung der im Rahmen der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des § 1 Absatz 1 dieses Gesetzes zu machenden obligatorischen Angaben. Dabei prüft sie auch die Rückverfolgbarkeit dieser Angaben sowie die Einhaltung von weiteren Pflichten der Marktbeteiligten nach diesem Gesetz und nach auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.



Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 4 RiFlEtikettG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 17.07.2015Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
vom 08.07.2015 BGBl. I S. 1165
aktuell vorher 05.08.2014Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes
vom 28.07.2014 BGBl. I S. 1308
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 27 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
aktuell vorher 05.08.2009Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Düngegesetzes
vom 31.07.2009 BGBl. I S. 2539
aktuell vorher 06.11.2007Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
vom 31.10.2007 BGBl. I S. 2527
aktuellvor 06.11.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 RiFlEtikettG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 RiFlEtikettG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RiFlEtikettG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4a RiFlEtikettG Befugnisse (vom 17.07.2015)
... gekennzeichnet worden ist. (2) Soweit es zur Überwachung nach § 4 erforderlich ist, darf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei Betrieben, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
G. v. 31.10.2007 BGBl. I S. 2527
Artikel 1 3. RiFlEtikettGÄndG
... gestrichen. f) Die bisherige Nummer 6 wird aufgehoben. 5. In § 4 Abs. 1 Satz 2 werden die Nummern 1 bis 3 durch folgende Nummern 1 und 2 ersetzt:  ... bis 4 werden wie folgt gefasst: „(2) Soweit es zur Überwachung nach § 4 Abs. 1 und 2 erforderlich ist, dürfen die Bundesanstalt für Landwirtschaft und ...

Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Düngegesetzes
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2539
Artikel 1 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... von Fleisch von bis zu zwölf Monate alten Rindern" eingefügt. 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort ...

Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes, des Legehennenbetriebsregistergesetzes und des Tierschutzgesetzes
G. v. 28.07.2014 BGBl. I S. 1308
Artikel 1 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... geändert: 1. In der Langbezeichnung des Gesetzes, in § 1 Absatz 1, § 4 Absatz 1 Satz 2 im einleitenden Satzteil und Absatz 2 Satz 2, § 4b Satz 1 und § 6 Absatz ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 27 BMELV-EUAnpG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt. 3. In § 4 werden a) in Absatz 1 Nummer 2 die Wörter „Kommission der Europäischen ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
G. v. 08.07.2015 BGBl. I S. 1165
Artikel 1 4. RiFlEtikettGÄndG Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
... für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium)" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Zuständigkeit für die ... ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Zuständigkeit für die Überwachung Die Bundesanstalt für ... In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Die für die Überwachung nach § 4 Abs. 1 und 2 jeweils zuständigen Behörden ordnen" durch die Wörter „Die ... Satzteil wie folgt gefasst: „Soweit es zur Überwachung nach § 4 erforderlich ist, darf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei Betrieben, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Rindfleischetikettierungsverordnung (RiFlEtikettV)
V. v. 09.03.1998 BGBl. I S. 438; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1715
Eingangsformel RiFlEtikettV
... für Gesundheit und für Wirtschaft, - des § 4 Abs. 6 in Verbindung mit § 8 und des § 5 Abs. 1 Satz 2 des ...
§ 8 RiFlEtikettV Gebühren
... Die Bundesanstalt erhebt für Amtshandlungen nach § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 1 des Rindfleischetikettierungsgesetzes nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis ...