§ 3
Das Züchten und Halten des Blauschimmelpilzes sowie das Arbeiten mit diesem Schadorganismus sind verboten.
interne Verweise§ 4 TabakBlSchV ... 2 Nr. 4 für nichtbefallene Teile von Grundstücken, 2. § 3 für wissenschaftliche Untersuchungen und Versuche und für Züchtungsvorhaben ...
§ 5 TabakBlSchV (vom 17.10.2012) ... 2 Nr. 4 ein Grundstück nicht von Tabakpflanzen freihält, 5. entgegen § 3 den Blauschimmelpilz züchtet oder hält oder mit ihm arbeitet oder 6. einer ...
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