§ 8 Rechtsformen des Richterdienstes
Richter können nur als Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder kraft Auftrags berufen werden.
interne Verweise§ 17 DRiG Ernennung durch Urkunde ... 2. zur Umwandlung des Richterverhältnisses in ein solches anderer Art (§ 8 ), 3. zur Verleihung eines anderen Amtes mit anderem Endgrundgehalt. (3) ...
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