Zitierungen von § 5d DRiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5d DRiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DRiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 DRiG Voraussetzungen für die Berufungen
... eintritt, 3. die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und 4. über die erforderliche soziale Kompetenz ...
§ 122 DRiG Staatsanwälte (vom 01.08.2021)
... Zum Staatsanwalt kann nur ernannt werden, wer die Befähigung zum Richteramt (§§ 5 bis 7) besitzt. (2) Dem richterlichen Dienst im Sinne des § 10 Abs. 1 steht eine ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung
V. v. 03.12.1981 BGBl. I S. 1243; zuletzt geändert durch Artikel 209 Abs. 4 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
 
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Zitat in folgenden Normen

Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV)
V. v. 19.06.2008 BGBl. I S. 1069; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 2 RDV Nachweis der theoretischen Sachkunde (vom 01.10.2021)
... der theoretischen Sachkunde genügt auch das Zeugnis über die erste Prüfung nach § 5d Abs. 2 des Deutschen Richtergesetzes . Die zuständige Behörde kann als Nachweis der theoretischen Sachkunde auch ...

Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung
V. v. 03.12.1981 BGBl. I S. 1243; zuletzt geändert durch Artikel 209 Abs. 4 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 3 JurPrNotenV Übergangsvorschrift
... Zeitpunkt für die Anwendung bestimmt. Das Ablegen von Prüfungsleistungen nach § 5d Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes gilt nicht als Beginn der Prüfung. (2) ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
G. v. 22.11.2019 BGBl. I S. 1755
Artikel 1 5. DRiGÄndG
... wird das Wort „vier" durch das Wort „viereinhalb" ersetzt. 2. In § 5d Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „viereinhalb" durch das Wort „fünf" ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 4 NotBRMoG Änderung des Deutschen Richtergesetzes
...  b) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7. 5. § 5d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 132 10. ZustAnpV Änderung des Deutschen Richtergesetzes
...  In § 5d Absatz 1 Satz 3, § 47 Satz 1 und 3 sowie § 122 Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 des ...


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