Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2014 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau (BKfAusbV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.1991 BGBl. I S. 425; aufgehoben durch § 9 V. v. 11.12.2013 BGBl. I S. 4125; 2014 BGBl. I S. 791
Geltung ab 01.08.1991; FNA: 806-21-1-165 Berufliche Bildung
|

Anlage I (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau - Sachliche Gliederung -


Anlage I wird in 2 Vorschriften zitiert

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
1Der Ausbildungsbetrieb
(§ 3 Nr. 1)
 
1.1Stellung des Ausbildungsbetriebes
in der Gesamtwirtschaft
(§ 3 Nr. 1.1)
a) Aufgaben und Stellung des Ausbildungsbetriebes im gesamtwirt-
schaftlichen Zusammenhang beschreiben
b) Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Behörden und
Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
c) Art und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern
d) Betriebs- oder Arbeitsordnung des Ausbildungsbetriebes anwenden
1.2Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1.2)
a) rechtliche Vorschriften der Berufsbildung nennen
b) die Ausbildungsordnung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan ver-
gleichen
c) die Inhalte des Berufsausbildungsvertrages, insbesondere die Rechte
und Pflichten des Ausbildenden und des Auszubildenden, beschrei-
ben
d) die Notwendigkeit weiterer beruflicher Qualifizierung begründen
e) wichtige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten nennen sowie beruf-
liche Aufstiegsmöglichkeiten beschreiben
1.3Arbeitssicherheit, Umweltschutz
und rationelle Energieverwendung
(§ 3 Nr. 1.3)
a) die Bedeutung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationeller
Energieverwendung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erklären
b) betriebliche Einrichtungen für den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung
und den Umweltschutz nennen
c) berufsspezifische Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
einhalten, geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im
eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situations-
gerecht verhalten
d) wichtige Vorschriften über Brandverhütung und Brandschutzeinrich-
tungen beachten
e) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen
Einwirkungsbereich beitragen sowie Abfallmaterialien im Büro nach
ökologischen Gesichtspunkten entsorgen
f) zur rationellen Energieverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich
beitragen
2Organisation und Leistungen
(§ 3 Nr. 2)
 
2.1Leistungserstellung und
Leistungsverwertung
(§ 3 Nr. 2.1)
a) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Leistungen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
c) Verfahren der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben
und dafür einschlägige Rechtsvorschriften nennen
d) Formen der Leistungsverwertung des Ausbildungsbetriebes beschrei-
ben
e) Bedeutung von Beschaffungs- und Absatzmärkten für den Leistungs-
prozeß des Ausbildungsbetriebes erläutern
2.2Betriebliche Organisation und
Funktionszusammenhänge
(§ 3 Nr. 2.2)
a) Organisation des Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Vollmachten, Weisungsbefugnisse und Unterschriftenregelung des
Ausbildungsbetriebes beachten
c) Zentralisierung und Dezentralisierung sowie Delegieren von Auf-
gaben und Verantwortung an Beispielen des Ausbildungsbetriebes
darstellen
d) den Arbeitsablauf typischer Grundfunktionen des Ausbildungsbetrie-
bes erläutern
e) Informationswege im Ausbildungsbetrieb darstellen und die Zusam-
menarbeit zwischen Funktionsbereichen beschreiben
f) die Erfassung, Verarbeitung und Verwendung von Informationen und
Daten für das Zusammenwirken betrieblicher Funktionen erläutern
g) Aufgaben und typische Anforderungen ausgewählter Büroarbeits-
plätze darstellen
h) Formen der Arbeitsorganisation im Ausbildungsbetrieb darstellen und
zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich
beitragen
3Bürowirtschaft und Statistik
(§ 3 Nr. 3)
 
3.1Organisation des Arbeitsplatzes
(§ 3 Nr. 3.1)
a) wichtige Vorschriften für Büroarbeitsplätze beachten
b) Möglichkeiten der Arbeitsplatz- und Arbeitsraumgestaltung unter
Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze an Beispielen des Aus-
bildungsbetriebes erläutern
c) den eigenen Arbeitsplatz sachgerecht gestalten
3.2Arbeits- und Organisationsmittel
(§ 3 Nr. 3.2)
a) betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Büro-
maschinen und -geräte, Vordrucke und Vervielfältigungsgeräte, fach-
gerecht handhaben
b) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch ein-
setzen
c) Wartung und Instandsetzung von Büromaschinen und -geräten veran-
lassen
3.3Bürowirtschaftliche Abläufe
(§ 3 Nr. 3.3)
a) Büromaterial verwalten
b) Posteingang bearbeiten, Postverteilung durchführen und Postaus-
gang kostenbewußt bearbeiten
c) Registraturarbeiten unter Beachtung betrieblicher und gesetzlicher
Aufbewahrungsfristen durchführen
d) Dateien und Karteien führen und zur Erfüllung kaufmännischer
Arbeitsaufgaben einsetzen
e) Termine planen und überwachen; bei Terminabweichungen erforderli-
che Maßnahmen einleiten
3.4Statistik
(§ 3 Nr. 3.4)
a) Anwendungsmöglichkeiten von Statistiken im Ausbildungsbetrieb
erläutern
b) Daten für die Erstellung von Statistiken beschaffen, aufbereiten und in
geeigneter Form darstellen
c) Statistiken auswerten und Ergebnisse entscheidungsorientiert be-
werten
4Informationsverarbeitung
(§ 3 Nr. 4)
 
4.1Textverarbeitung
(§ 3 Nr. 4.1)
a) Textverarbeitungsgeräte systemgerecht handhaben
b) Tastschreiben beherrschen
c) im Ausbildungsbetrieb eingesetzte Aufnahme- und Wiedergabegeräte
bedienen
d) Texte nach vorgegebenen Sachverhalten unter Nutzung von Nach-
schlagewerken formulieren sowie maschinell und formgerecht gestal-
ten
e) Arten des betrieblichen Schriftverkehrs sachgerecht verwenden
4.2Bürokommunikationstechniken
(§ 3 Nr. 4.2)
a) unterschiedliche betriebliche Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Büro-
kommunikationstechniken lösen
b) Auswirkungen von Bürokommunikationstechniken auf Arbeitsorgani-
sation, Arbeitsbedingungen und Arbeitsanforderungen an Beispielen
des Ausbildungsbetriebes abschätzen
c) Fachliteratur, Dokumentationen und andere Hilfsmittel nutzen
d) die Notwendigkeit der Pflege gespeicherter Informationen an Beispie-
len des Ausbildungsbetriebes darstellen
e) Daten sichern, Datensicherung begründen, unterschiedliche Verfah-
ren aufzeigen
f) Vorschriften und Richtlinien des Datenschutzes im Ausbildungsbe-
trieb einhalten
g) Schutzvorschriften und Betriebsvereinbarungen für Bildschirmarbeits-
plätze beachten
4.3Datenverarbeitung für
kaufmännische Anwendungen
(§ 3 Nr. 4.3)
a) Ziele und Einsatzbereiche der Datenverarbeitung für kaufmännische
Anwendungen im Ausbildungsbetrieb beschreiben sowie Auswirkun-
gen auf Arbeitsabläufe erläutern
b) Daten für die kaufmännischen DV-Anwendungen vorbereiten und
verarbeiten sowie Fehler korrigieren
c) mit speziellen Anwendungsmöglichkeiten von Software im Ausbil-
dungsbetrieb arbeiten
d) Ergebnisse nach formalen und sachlogischen Gesichtspunkten prü-
fen
5Betriebliches Rechnungswesen
(§ 3 Nr. 5)
 
5.1Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle
(§ 3 Nr. 5.1)
a) Notwendigkeit einer laufenden Überwachung der Wirtschaftlichkeit
der betrieblichen Leistungserstellung und Leistungsverwertung
begründen
b) an kaufmännischen Steuerungs- und Überwachungsaufgaben mit-
wirken
c) das Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und
Kontrolle an Beispielen des Ausbildungsbetriebes begründen und die
Gliederung des Rechnungswesens erläutern
d) Kostenstruktur des Ausbildungsbetriebes darstellen
e) Kosten und Erträge betrieblicher Leistungen darstellen
f) an Aufgaben des kaufmännischen Berichtswesens mitwirken
g) zur Vermeidung von Fehlern bei der Erfassung, Aufbereitung und
Auswertung von Informationen für das betriebliche Rechnungswesen
beitragen
5.2Buchführung
(§ 3 Nr. 5.2)
a) Arbeitsabläufe der Buchführung des Ausbildungsbetriebes beschrei-
ben
b) Belege sachgerecht erfassen
c) Aufbau des Kontenplans des Ausbildungsbetriebes erklären
d) Geschäftsfälle unter Berücksichtigung des Kontenplans bearbeiten
e) Kontokorrent-, Bestands- und Erfolgskonten führen
f) vorbereitende Abschlußarbeiten durchführen
g) Bedeutung von Investitionen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes
erklären
5.3Kostenrechnung
(§ 3 Nr. 5.3)
a) Aufbau der Kostenrechnung im Ausbildungsbetrieb erläutern
b) Kosten erfassen
c) mit der Kostenkontrolle verbundene Arbeiten durchführen
d) Kalkulationsverfahren im Ausbildungsbetrieb beschreiben
e) Kalkulationen nach Anleitung durchführen
6Personalwesen
(§ 3 Nr. 6)
 
6.1Grundlagen des betrieblichen
Personalwesens
(§ 3 Nr. 6.1)
a) für das Arbeitsverhältnis wichtige arbeits- und sozialrechtliche Bestim-
mungen sowie tarifliche und betriebliche Regelungen aufgabenorien-
tiert anwenden
b) die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit den bestehenden betriebs-
verfassungsrechtlichen Organen des Ausbildungsbetriebes beachten
c) für das Ausbildungsverhältnis und Arbeitsverhältnis geltende tarifliche
und freiwillige soziale Leistungen darstellen
d) Gesichtspunkte für Personalbedarf und Personalbeschaffungsmaß-
nahmen im Ausbildungsbetrieb darstellen
e) Möglichkeiten der Personalplanung und der Förderung einzelner
Arbeitnehmergruppen an Beispielen des Ausbildungsbetriebes auf-
zeigen
f) Ziele und Verfahren von Personalbeurteilungen im Ausbildungsbe-
trieb darstellen
g) Bestandteile von Entgeltabrechnungen beschreiben und Nettoentgelt
ermitteln
h) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Regelungen zum
Datenschutz und zur Datensicherung einhalten
6.2Personalverwaltung
(§ 3 Nr. 6.2)
a) Vorgänge in Verbindung mit Beginn und Beendigung von Arbeitsver-
hältnissen bearbeiten
b) arbeitsrechtliche Vorschriften für Einstellung und Ausscheiden von
Arbeitnehmern beachten
c) Anlässe und Kriterien für Einstellung und Ausscheiden von Arbeit-
nehmern an Beispielen des Ausbildungsbetriebes erläutern
d) Anfragen und Bewerbungen unter Anleitung bearbeiten
e) Vorgänge der Personalverwaltung bearbeiten, insbesondere Per-
sonalunterlagen bearbeiten, bei der Personalaktenführung mitwirken
und Bescheinigungen erstellen
f) Statistische Arbeiten im Personalwesen unter Anleitung durchführen
und auswerten
g) Auskünfte erteilen
6.3Entgeltabrechnung
(§ 3 Nr. 6.3)
a) Entgeltformen im Ausbildungsbetrieb erläutern
b) die für die Entgeltabrechnung erforderlichen Daten erfassen und
bearbeiten
c) Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bei der Entgeltabrechnung
berücksichtigen
d) Bruttoentgelt ermitteln
e) Lohnfortzahlung bei der Entgeltabrechnung berücksichtigen
f) gesetzliche und sonstige Abzugsbeträge ermitteln und verrechnen
g) auszuzahlende Beträge ermitteln und anweisen sowie die Abführung
einbehaltener Abzüge einleiten
h) bei Abstimmungen mit den Sozialversicherungsträgern mitwirken
7Büroorganisation
(§ 3 Nr. 7)
a) Aufgaben und Bedeutung der Büroorganisation im Ausbildungs-
betrieb erläutern
b) Bürotätigkeiten planen, organisieren und durchführen
c) Unterlagen sammeln, aufbereiten und auswerten
d) Besprechungen vorbereiten; Vorlagen und Berichte erstellen
e) Termine planen und überwachen; bei Terminabweichungen
erforderliche Maßnahmen einleiten
f) die Steuerung von Büroorganisation, insbesondere mit Kennzahlen
und Statistiken, an Beispielen des Ausbildungsbetriebes beschreiben
8Auftrags- und Rechnungs-
bearbeitung, Lagerhaltung
(§ 3 Nr. 8)
 
8.1Auftrags- und
Rechnungsbearbeitung
(§ 3 Nr. 8.1)
a) Arbeitsablauf der Auftrags- und Rechnungsbearbeitung darstellen
b) ein- und ausgehende Aufträge abwickeln
c) Eingangsrechnungen sachlich und rechnerisch prüfen; Differenzen
klären
d) Rechnungsunterlagen zusammenstellen und Rechnungen erstellen
e) Rechnungen kontieren
f) Reklamationen bearbeiten
g) Zahlungsein- und -ausgänge prüfen und bearbeiten
h) Zahlungsmittel unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange wirt-
schaftlich einsetzen
i) Zahlungstermine überwachen und erforderliche Maßnahmen, insbe-
sondere Mahnungen, einleiten
8.2Lagerhaltung
(§ 3 Nr. 8.2)
a) Aufgaben und Bedeutung der Lagerhaltung erläutern
b) den Arbeitsablauf bei der Lagerhaltung beschreiben
c) Vorgänge im Zusammenhang mit dem Materialeingang
und -ausgang bearbeiten
d) Materialbestand erfassen, führen und kontrollieren
e) Organisationsmittel bei der Lagerung einsetzen und Sicherheitsvor-
schriften beachten




 

Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I BKfAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKfAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BKfAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen I und II für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf ...
§ 8 BKfAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...