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§ 41a - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
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§ 41a Richtwerte



Der Anteil der Beamtinnen und Beamten einer Besoldungsgruppe oder einer Funktionsebene, die beurteilt werden, soll bei der höchsten Note 15 vom Hundert und bei der zweithöchsten Note 35 vom Hundert nicht überschreiten. Ist die Bildung von Richtwerten wegen zu geringer Fallzahlen nicht möglich, sind die Beurteilungen in geeigneter Weise entsprechend zu differenzieren.



 

Zitierungen von § 41a BLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41a BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1a BLV Förderung der Leistungsfähigkeit
... ihres Geschäftsbereichs jeweils für deren Bereich übertragen. Die §§ 40 bis 42 bleiben ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 30
§ 56 BLV Folgeänderungen
... Bundespolizei" ersetzt. 4. In § 26 wird die Angabe „§§ 40 bis 41a der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§§ 48 bis 50 mit Ausnahme des ... mit Ausnahme des § 50 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung sowie die Regelungen des § 41a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 13. Februar 2009 geltenden Fassung" ersetzt. ... wie folgt geändert: 1. In § 20 wird die Angabe „§§ 40 bis 41a der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§§ 48 bis 50 der ... Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird die Angabe „§§ 40 bis 41a der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§§ 48 bis 50 der ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV)
neugefasst durch B. v. 31.01.2003 BGBl. I S. 143; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 02.12.2011 BGBl. I S. 2408
§ 26 BPolLV Dienstliche Beurteilung (vom 14.02.2009)
... mit Ausnahme des § 50 Absatz 2 der Bundeslaufbahnverordnung sowie die Regelungen des § 41a der Bundeslaufbahnverordnung in der bis zum 13. Februar 2009 geltenden Fassung ...