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§ 13 - Konventioneller-Verkehr-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung (KonVEIV)

§ 13 Inkrafttreten



Die Verordnung tritt am ... in Kraft *).

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*)

Hinweis der Schriftleitung: Die Verordnung tritt gemäß Artikel 82 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Bundesgesetzblatt ausgegeben worden ist.