Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2007 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 9 - Rolladen- und Jalousiebauermeisterverordnung (RollJalMstrV)

V. v. 18.09.1989 BGBl. I S. 1746; aufgehoben durch § 11 V. v. 22.01.2007 BGBl. I S. 51
Geltung ab 01.01.1990; FNA: 7110-3-96 Handwerk im Allgemeinen
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§ 9 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.



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