Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 06.05.2009 aufgehoben
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Bekanntmachung - Bekanntmachung des Bundespräsidenten über die Erteilung von Annahme- und Tragegenehmigungen für bestimmte Orden und Ehrenzeichen (OrdenGBek k.a.Abk.)

B. v. 18.12.1997 BGBl. I S. 3438; aufgehoben durch Bekanntmachung B. v. 06.05.2009 BGBl. I S. 1045
Geltung ab 19.12.1997; FNA: 1132-1-4 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung hat 1 frühere Fassung

1.
Die nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen erforderliche Genehmigung zur Annahme von Orden und Ehrenzeichen wird in folgenden Fällen mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Auszeichnung erteilt:

a)
für Orden und Ehrenzeichen, die von den Vereinten Nationen, der Nordatlantikvertrags-Organisation, der Westeuropäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europarates oder des Nordatlantikvertrages oder mit deren Genehmigung verliehen werden und die in der Liste der Orden und Ehrenzeichen, für die eine Einzelannahmegenehmigung nicht erforderlich ist, aufgeführt sind;

b)
für Orden und Ehrenzeichen, die im Rahmen eines Ordensaustausches anläßlich von Staatsbesuchen verliehen werden;

c)
für Orden und Ehrenzeichen, die an abberufene Diplomaten im Rahmen der Gegenseitigkeit verliehen werden.

2.
Die Genehmigung, Orden und Ehrenzeichen nach Nummer 1 Buchstabe a bis c, die vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ausgehändigt worden sind, zu tragen, wird hiermit nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen erteilt.

3.
Das Auswärtige Amt führt die in Nummer 1 Buchstabe a genannte Liste der Orden und Ehrenzeichen. Die Liste und ihre Änderungen werden durch das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach Zustimmung durch das Bundespräsidialamt im Bundesanzeiger veröffentlicht. Spätestens nach Ablauf von jeweils fünf Jahren ist die zu diesem Zeitpunkt geltende Liste insgesamt zu veröffentlichen.

4.
Diese Bekanntmachung tritt am 19. Dezember 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung des Bundespräsidenten über die Erteilung von Annahmegenehmigungen für bestimmte Orden und Ehrenzeichen vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1174) außer Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 15 Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) G. v. 5. Februar 2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842 m.W.v. 12. Februar 2009



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