Zitat in folgenden NormenEnergiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
§ 50 EnFG Verteilernetzbetreiber (vom 16.05.2024) ... 2 Nummer 1 der Stromnetzentgeltverordnung nicht an Anlagenbetreiber gewährt werden und nach § 120 des Energiewirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Stromnetzentgeltverordnung ermittelt worden sind, ...
Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2225; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 18 StromNEV Entgelt für dezentrale Einspeisung (vom 22.07.2017) ... durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen, die nach Maßgabe des § 120 des Energiewirtschaftsgesetzes ermittelt werden. Das Entgelt nach Satz 1 wird nicht gewährt, wenn die ... in Kilowatt und die Netzentgelte der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene nach Maßgabe des § 120 Absatz 2 bis 6 des Energiewirtschaftsgesetzes . Bei der Ermittlung nach den Sätzen 1 und 2 sind die für die einzelnen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes
B. v. 31.08.2017 BGBl. I S. 3343
Berichtigung NetzEntgMoGBer ... Juli 2017 (BGBl. I S. 2503) ist wie folgt zu berichtigen: In Artikel 1 Nummer 19 ist in § 120 Absatz 5 jeweils die Angabe „2015" durch die Angabe „2016" zu ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Artikel 1 GasVReG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... der Maßnahmen nach den §§ 50a bis 50h". b) Nach der Angabe zu § 120 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 121 Außerkrafttreten der ... der Vereinbarung individueller Netzentgelte nachzuweisen haben." 9. Nach § 120 wird folgender § 121 eingefügt: „§ 121 Außerkrafttreten der ...
Netzentgeltmodernisierungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 NetzEntgMoG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.01.2019) ... e) Nach der Angabe zu § 119 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 120 Schrittweiser Abbau der Entgelte für dezentrale Einspeisung; Übergangsregelung". ... Satz 5 werden nach dem Wort „können" die Wörter „nach Maßgabe des § 120 " eingefügt und werden die Wörter „vorzusehen ist" durch die Wörter ... und für die Dauer der Genehmigung angewendet werden." 19. Folgender § 120 wird angefügt: „§ 120 Schrittweiser Abbau der Entgelte für ... werden." 19. Folgender § 120 wird angefügt: „ § 120 Schrittweiser Abbau der Entgelte für dezentrale Einspeisung; Übergangsregelung ...
Artikel 4 NetzEntgMoG Änderung der Stromnetzentgeltverordnung ... Netzentgelten entsprechen" die Wörter „, die nach Maßgabe des § 120 des Energiewirtschaftsgesetzes ermittelt werden" eingefügt. dd) Der neue Satz 4 wird wie folgt ... vorgelagerten Netz- oder Umspannebene" die Wörter „nach Maßgabe des § 120 Absatz 2 bis 6 des Energiewirtschaftsgesetzes " eingefügt. bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: ... zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Absatz 2 Nach § 120 Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes sind zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte für das Jahr 2018 jeweils die Preisblätter ... Im Jahr 2018 werden auf der Basis der Preisblätter des Jahres 2016 die Kosten nach § 120 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes vollständig herausgerechnet, soweit sie in den Erlösobergrenzen des Jahres 2016 ... die Werte für die Berechnungsgrundlage konstant. Sie sind die Obergrenzen im Sinne des § 120 Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes ...
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