Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 7c EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7c EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 EnWG Anwendungsbereich und Ziel der Entflechtung (vom 29.12.2023)
... Netzbetreiber von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung nach den §§ 6a bis 10e sicherstellen. Die §§ 9 bis 10e sind nur auf solche Transportnetze ... oder eines Betreibers von Gasspeicheranlagen nach § 7 Absatz 1 und §§ 7a bis 10e übertragenen Wirtschaftsgüter gelten als Teilbetrieb im Sinne der §§ ... aus der rechtlichen oder operationellen Entflechtung nach § 7 Absatz 1 und den §§ 7a bis 10e ergeben, sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Absatz 2 Satz 4 und 7 gelten ...
§ 6b EnWG Rechnungslegung und Buchführung (vom 01.08.2022)
...  7. Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Absatz 2 . Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmung ist auch jede wirtschaftliche ... oder Gasversorgungsnetzen, Gasspeichern, LNG-Anlagen oder Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Absatz 2 . Für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und ...
§ 91 EnWG Gebührenpflichtige Handlungen (vom 29.12.2023)
... von § 33 Absatz 1 und § 36 Absatz 2 Satz 3; 4. Amtshandlungen auf Grund der §§ 7c , 11a, 11b, 12a, 12c, 12d, 12h Absatz 6 Satz 2, der §§ 13b, 13f Absatz 1 Satz 4, von ...
§ 110 EnWG Geschlossene Verteilernetze (vom 27.07.2021)
... § 7 Absatz 1 Satz 2, § 7c Absatz 1 , die §§ 12h, 14 Absatz 2, die §§ 14a, 14c, 14d, 14e, 18, 19, 21a, 22 Absatz 1, ...
§ 118 EnWG Übergangsregelungen (vom 29.12.2023)
... sind, gelten bis zum 31. Dezember 2023 als aufgrund eines regionalen Marktversagens im Sinne von § 7c Absatz 2 Satz 1 genehmigt. Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben ihre Tätigkeiten ... zum 31. Dezember 2023 einzustellen, wenn nicht die Bundesnetzagentur zuvor eine Genehmigung nach § 7c Absatz 2 erteilt hat. Soweit Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen, die von § 7 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiewirtschaftskostenverordnung (EnWGKostV)
V. v. 14.03.2006 BGBl. I S. 540; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277
Anlage EnWGKostV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 17.12.2022)
... Absatz 1 Satz 2 EnWG 25.000 46 Entscheidungen nach § 7c EnWG   46.1 Genehmigung der Bundesnetzagentur nach § ... 7c EnWG   46.1 Genehmigung der Bundesnetzagentur nach § 7c Absatz 2 Satz 1 EnWG 500 - 5.000 46.2 Überprüfung der ... 46.2 Überprüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 7c Absatz 2 Satz 3 EnWG 250 - 2.500 47 Festlegung nach § 29 Absatz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... cc) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Amtshandlungen auf Grund der §§ 7c , 11a, 11b, 12a, 12c, 12d, 12h Absatz 6 Satz 2, der §§ 13b, 13f Absatz 1 Satz 4, von ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
...  c) Nach der Angabe zu § 7b wird folgende Angabe eingefügt: „ § 7c Ausnahme für Ladepunkte für Elektromobile; Verordnungsermächtigung".  ... „7. Entwicklung, Verwaltung oder Betrieb von Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Absatz 2 ." bb) In Satz 2 werden die Wörter „Gasspeichern oder ... die Wörter „Gasspeichern, LNG-Anlagen oder Ladepunkten für Elektromobile nach § 7c Absatz 2" ersetzt. cc) In Satz 6 wird das Wort „Erstellung" durch das ... das Wort „Gasspeicheranlagen" ersetzt. 14. Nach § 7b wird folgender § 7c eingefügt: „§ 7c Ausnahme für Ladepunkte für Elektromobile; ... ersetzt. 14. Nach § 7b wird folgender § 7c eingefügt: „ § 7c Ausnahme für Ladepunkte für Elektromobile; Verordnungsermächtigung (1) ... a) Nummer 4 wird wie folgt gefasst: „4. Amtshandlungen auf Grund der §§ 7c , 11a, 11b, 12a, 12c, 12d, 13b, 14 Absatz 2, § 14c Absatz 2 bis 4, § 14d Absatz 4, § ... a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) § 7 Absatz 1 Satz 2, § 7c Absatz 1 , die §§ 12h, 14 Absatz 2, die §§ 14a, 14c, 14d, 14e, 18, 19, 21a, 22 Absatz 1, ... sind, gelten bis zum 31. Dezember 2023 als aufgrund eines regionalen Marktversagens im Sinne von § 7c Absatz 2 Satz 1 genehmigt. Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben ihre Tätigkeiten in Bezug ... zum 31. Dezember 2023 einzustellen, wenn nicht die Bundesnetzagentur zuvor eine Genehmigung nach § 7c Absatz 2 erteilt hat. Der Zugang zu diesen Ladepunkten ist Dritten zu angemessenen und ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
V. v. 12.12.2022 BGBl. I S. 2277, BGBl. 2023 I Nr. 20
Artikel 1 9. EnWGKostVÄndV Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung
... Absatz 1 Satz 2 EnWG 25.000 46 Entscheidungen nach § 7c EnWG   46.1 Genehmigung der Bundesnetzagentur nach § ... 7c EnWG   46.1 Genehmigung der Bundesnetzagentur nach § 7c Absatz 2 Satz 1 EnWG 500 - 5.000 46.2 Überprüfung der ... 46.2 Überprüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 7c Absatz 2 Satz 3 EnWG 250 - 2.500 47 Festlegung nach § 29 ...