interne Verweise§ 28a EnWG Neue Infrastrukturen (vom 27.07.2021) ... Gasspeicheranlagen können von der Anwendung der §§ 8 bis 10e sowie §§ 20 bis 28 befristet ausgenommen werden, wenn 1. durch die Investition der Wettbewerb bei ...
§ 54 EnWG Allgemeine Zuständigkeit (vom 29.12.2023) ... der Gasqualität nach § 19a Absatz 2, 11. die Veröffentlichung nach § 23b Absatz 1 , mit Ausnahme von § 23b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 10 bis 13, die zugleich auch die ... 19a Absatz 2, 11. die Veröffentlichung nach § 23b Absatz 1, mit Ausnahme von § 23b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 10 bis 13 , die zugleich auch die Bundesnetzagentur wahrnehmen kann, und 12. die Genehmigung der ...
Zitat in folgenden NormenLNG-Verordnung (LNGV)
V. v. 16.11.2022 BAnz AT 17.11.2022 V1
§ 1 LNGV Anwendungsbereich ... soweit diese nach § 28a des Energiewirtschaftsgesetzes von der Anwendung der §§ 20 bis 28 des Energiewirtschaftsgesetzes befristet ausgenommen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 20.05.2022 BGBl. I S. 730
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... Nach der Angabe zu § 23a werden die folgenden Angaben eingefügt: „ § 23b Veröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz § 23c ... werden können, getroffen werden." 35. Nach § 23a werden die folgenden §§ 23b bis 23d eingefügt: „§ 23b Veröffentlichungen der ... Nach § 23a werden die folgenden §§ 23b bis 23d eingefügt: „ § 23b Veröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz (1) Die ... Nummern 11 und 12 werden angefügt: „11. die Veröffentlichung nach § 23b Absatz 1 , mit Ausnahme von § 23b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 10 bis 13, die zugleich auch die ... „11. die Veröffentlichung nach § 23b Absatz 1, mit Ausnahme von § 23b Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 und 10 bis 13 , die zugleich auch die Bundesnetzagentur wahrnehmen kann, und 12. die Genehmigung ...
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