Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... der Übertragungsnetzkosten; Zahlungsmodalitäten". m) Die Angabe zu § 28i wird wie folgt gefasst: „§ 28i (weggefallen)". n) Vor der ... m) Die Angabe zu § 28i wird wie folgt gefasst: „ § 28i (weggefallen) ". n) Vor der Angabe zu Teil 3 Abschnitt 4 wird folgende Angabe eingefügt: ... 31. In § 28f Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „und der in § 28i Absatz 1 Nummer 1 genannten Rechtsverordnung" durch die Wörter „oder einer Festlegung nach § 21 ... 32. In § 28g Absatz 5 werden die Wörter „der Rechtsverordnung nach § 28i Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a" durch die Wörter „einer Festlegung nach § 21 Absatz 3 Satz 4 ... Festlegung nach § 21 Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 Buchstabe g" ersetzt. 33. § 28i wird wie folgt gefasst: „§ 28i (weggefallen)". 34. In ... 1 Buchstabe g" ersetzt. 33. § 28i wird wie folgt gefasst: „ § 28i (weggefallen) ". 34. In § 28j Absatz 3 Satz 2 werden dem Wort „vorliegt" die ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... Netzkosten § 28h Anspruch auf Herausgabe von Engpasserlösen § 28i Verordnungsermächtigung Abschnitt 3b Regulierung von Wasserstoffnetzen ... Kalenderjahr fest. Die Feststellung erfolgt nach Maßgabe des § 28e und der in § 28i Absatz 1 Nummer 1 genannten Rechtsverordnung. Bei der Feststellung kann die Bundesnetzagentur nachweislich ... des Zahlungsanspruchs nach Absatz 1 entstehen, nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 28i Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a , als Teil seiner Erlösobergrenze in die Netzentgeltbildung ein. § 28h ... die Herausgabe des auf seine Regelzone entfallenden Anteils der Engpasserlöse. § 28i Verordnungsermächtigung (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch ...
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