interne Verweise§ 59 EnWG Organisation (vom 17.03.2026) ... die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben aus den Bestimmungen der §§ 20a, 36 bis 41c, 42, 42a, 111a und 111b und aus den auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen ...
Zitat in folgenden NormenErdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
§ 5 EWPBG Besondere Regelungen zur Entlastungserstreckung auf die Monate Januar und Februar 2023 ... den verbleibenden Entlastungsbetrag in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes verrechnet, 2. einen vertraglich vorgesehenen Zahlungsvorgang für den Monat ... und dem Entlastungsbetrag nach § 8 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht, 3. die auf den Monat Januar oder Februar 2023 entfallenden ... dem Entlastungsbetrag nach § 8 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht, 5. einen vertraglich vorgesehenen Zahlungsvorgang für den Monat Januar ... dem Entlastungsbetrag nach § 8 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht oder 6. eine vom Letztverbraucher selbst veranlasste Zahlung im Zuge der ... selbst veranlasste Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes verrechnet. Ist vertraglich keine Abschlagszahlung oder Vorauszahlung ... 2023 entfallende Entlastungsbetrag mit der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ...
Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)
Artikel 3 G. v. 15.11.2022 BGBl. I S. 2035, 2051; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
§ 11 EWSG Sozialrechtliche Regelung ... überwiesen, gilt diese Einnahme mit der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes , die diese Personen nach dem 1. Dezember 2022 erhalten, als zugeflossen. (2) ... Bedarf der leistungsberechtigten Person beider nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes , die die leistungsberechtigte Person nach dem 1. Dezember 2022 erhält, zu ...
Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
§ 49 StromPBG Auszahlung und Höhe Entlastungsbetrag Januar oder Februar 2023 ... den verbleibenden Entlastungsbetrag in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes verrechnet, 2. einen vertraglich vorgesehenen Zahlungsvorgang für den Monat ... und dem Entlastungsbetrag nach § 8 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht, 3. die auf die Monate Januar oder Februar 2023 entfallenden ... nach § 4 Absatz 2 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht, 5. einen vertraglich vorgesehenen Zahlungsvorgang für die Monate ... nach § 4 Absatz 2 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht oder 6. eine vom Letztverbraucher selbst veranlasste Zahlung im Zuge der ... selbst veranlasste Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes verrechnet. (3) Ist eine Abschluss- oder Vorauszahlung für den Monat März ... 2023 entfallende Entlastungsbetrag mit der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ...
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 191
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 1 EnWRÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... Verordnungsermächtigung". o) Die Angabe zu den §§ 40 bis 40c wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 40 Inhalt von ... Energierechnungen § 40b Rechnungs- und Informationszeiträume § 40c Zeitpunkt und Fälligkeit von Energierechnungen; Festlegungskompetenz". p) ... eines Letztverbrauchers sind ergänzend die Bestimmung der §§ 40 bis 42 unter Berücksichtigung der Maßgaben der Absätze 6 bis 10 entsprechend ... oder auf den Verbrauch eines vergleichbaren Letztverbrauchers abzustellen." 61. § 40c wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird durch die folgende ... a) Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „ § 40c Zeitpunkt und Fälligkeit von Energierechnungen; Festlegungskompetenz". b) In ... Kenntnis, wenn die Anlage ihren Betrieb wieder aufnimmt. (7) Die §§ 5 und 40 bis 42 sind nicht anzuwenden, wenn 1. die von einem Haushaltskunden nach Absatz 1 ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... und Gasrechnungen § 40b Rechnungs- und Informationszeiträume § 40c Zeitpunkt und Fälligkeit von Strom- und Gasrechnungen § 41 ... handelt." 45. Die §§ 40 und 41 werden durch die folgenden §§ 40 bis 41e ersetzt: „§ 40 Inhalt von Strom- und Gasrechnungen; ... Energieliefervertrages, und den Intervallen der Abrechnungsinformationen entsprechen. § 40c Zeitpunkt und Fälligkeit von Strom- und Gasrechnungen (1) Rechnungsbeträge ...
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
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