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Zitierungen von § 113c EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 113c EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28j EnWG Anwendungsbereich der Regulierung von Wasserstoffnetzen (vom 29.12.2023)
... und Änderung von Wasserstoffnetzen sind die Teile 5, 7 und 8, die §§ 113a bis 113c sowie, sofern der Betreiber eine wirksame Erklärung nach Absatz 3 gegenüber der ...
§ 43l EnWG Regelungen zum Auf- und Ausbau von Wasserstoffnetzen (vom 28.09.2023)
... die zum Zeitpunkt der Errichtung ein Anzeigenvorbehalt bestand. Die §§ 49 und 113c bleiben unberührt. Für erforderliche Änderungen oder Erweiterungen von ...
§ 95 EnWG Bußgeldvorschriften (vom 09.02.2024)
... entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, § 13b Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz oder § 113c Absatz 3 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 EnWRKAnpG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz, § 13b Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz oder § 113c Absatz 3 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
...  o) Nach der Angabe zu § 113 wird folgende Angabe zu den §§ 113a bis 113c eingefügt: „§ 113a Überleitung von Wegenutzungsrechten auf ... von Erdgasleitungen im Netzentwicklungsplan Gas der Fernleitungsnetzbetreiber § 113c Übergangsregelungen zu Sicherheitsanforderungen; Anzeigepflicht und Verfahren zur ... und Änderung von Wasserstoffnetzen sind die Teile 5, 7 und 8, die §§ 113a bis 113c sowie, sofern der Betreiber eine wirksame Erklärung nach Absatz 3 gegenüber der ... für die zum Zeitpunkt der Errichtung ein Anzeigenvorbehalt bestand. Die §§ 49 und 113c bleiben unberührt. Für erforderliche Änderungen oder Erweiterungen von ... durch die Wörter „§ 5 Satz 1, § 13b Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz oder § 113c Absatz 3 Satz 1" ersetzt. b) Nummer 3e wird aufgehoben. 59. § 110 wird wie ... ergeben haben." 62. Nach § 113 werden die folgenden §§ 113a bis 113c eingefügt: „§ 113a Überleitung von Wegenutzungsrechten auf ... ist, um zu gewährleisten, dass die Vorgaben des Satzes 2 erfüllt werden. § 113c Übergangsregelungen zu Sicherheitsanforderungen; Anzeigepflicht und Verfahren zur ...
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