interne Verweise§ 95 EnWG Bußgeldvorschriften (vom 09.02.2024) ... oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, 4b. ohne Genehmigung nach § 35h Absatz 2 Satz 1 eine Gasspeicheranlage, einen Teil einer solchen Anlage oder einen Netzanschluss außer ... einen Netzanschluss außer Betrieb nimmt oder stilllegt, 4c. ohne Genehmigung nach § 35h Absatz 7 Satz 1 eine Gasspeicheranlage von L-Gas auf H-Gas umstellt oder L-Gas-Speicherkapazitäten reduziert ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 32
Artikel 1 GasResRAG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... 35a bis 35f sind bis zum Ablauf des 31. März 2027 anzuwenden." 7. In § 35h Absatz 4 Satz 1 werden nach dem Wort „versagt" die Wörter „oder werden die ... oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, 4b. ohne Genehmigung nach § 35h Absatz 2 Satz 1 eine Gasspeicheranlage, einen Teil einer solchen Anlage oder einen Netzanschluss außer ... Netzanschluss außer Betrieb nimmt oder stilllegt, 4c. ohne Genehmigung nach § 35h Absatz 7 Satz 1 eine Gasspeicheranlage von L-Gas auf H-Gas umstellt oder L-Gas-Speicherkapazitäten reduziert ...
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 20.05.2022 BGBl. I S. 730
Artikel 2 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... b) Nach der Angabe zu § 35g wird folgende Angabe eingefügt: „ § 35h Außerbetriebnahme und Stilllegung von Gasspeichern". 2. In § 11 wird ... nach Maßgabe der §§ 27 und 28." 4. Nach § 35g wird folgender § 35h eingefügt: „§ 35h Außerbetriebnahme und Stilllegung von ... 4. Nach § 35g wird folgender § 35h eingefügt: „ § 35h Außerbetriebnahme und Stilllegung von Gasspeichern (1) Der Betreiber einer ...
Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 25.11.2022 BGBl. I S. 2102
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