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Zitierungen von § 102 EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 102 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 103 EnWG Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke
... durch Rechtsverordnung bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, für die nach § 102 ausschließlich die Landgerichte zuständig sind, einem Landgericht für die Bezirke ...
§ 104 EnWG Benachrichtigung und Beteiligung der Regulierungsbehörde (vom 29.12.2023)
... Das Gericht hat die Regulierungsbehörde über alle Rechtsstreitigkeiten nach § 102 Abs. 1 zu unterrichten. Das Gericht hat der Regulierungsbehörde auf Verlangen Abschriften ...
§ 106 EnWG Zuständiger Senat beim Oberlandesgericht (vom 13.10.2023)
... die nach diesem Gesetz den Oberlandesgerichten zugewiesenen Rechtssachen, in den Fällen des § 102 über die Berufung gegen Endurteile und die Beschwerde gegen sonstige Entscheidungen in ... dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse in den in § 102 aufgeführten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffen. (2) Die ...
§ 107 EnWG Zuständiger Senat beim Bundesgerichtshof (vom 13.10.2023)
... dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse in den in § 102 aufgeführten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffen, a) über die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
Artikel 7 VatAnMVG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 102 Absatz 2 wird der folgende Absatz 3 eingefügt: „(3) Die Absätze 1 und 2 gelten ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 24 VRUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse in den in § 102 aufgeführten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffen." ersetzt. 2. ... dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse in den in § 102 aufgeführten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffen, a) über die ...