interne Verweise§ 118 EnWG Übergangsregelungen (vom 02.04.2026) ... verpflichtet, auf ihrer Internetseite neben dem unter Berücksichtigung des Zuschusses nach § 24c kalkulierten bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelt auch das ohne Berücksichtigung ... Übertragungsnetzentgelt auch das ohne Berücksichtigung des Zuschusses nach § 24c kalkulierte bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt zu veröffentlichen. ... verpflichtet, die von ihnen belieferten Letztverbraucher mit der Rechnung auf den Zuschuss nach § 24c sowie auf die Veröffentlichung des Betreibers von Elektrizitätsverteilernetzen nach Satz ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 317
Artikel 1 ÜbNeKZG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... wird nach der Angabe zu § 24b die folgende Angabe eingefügt: „ § 24c Weiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; ... Festlegungskompetenz". 2. Nach § 24b wird der folgende § 24c eingefügt: „§ 24c Weiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der ... 2. Nach § 24b wird der folgende § 24c eingefügt: „ § 24c Weiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; ... verpflichtet, auf ihrer Internetseite neben dem unter Berücksichtigung des Zuschusses nach § 24c kalkulierten bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelt auch das ohne Berücksichtigung ... Übertragungsnetzentgelt auch das ohne Berücksichtigung des Zuschusses nach § 24c kalkulierte bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt zu veröffentlichen. Betreiber von ... verpflichtet, die von ihnen belieferten Letztverbraucher mit der Rechnung auf den Zuschuss nach § 24c sowie auf die Veröffentlichung des Betreibers von Elektrizitätsverteilernetzen nach Satz ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... l) Nach der Angabe zu § 24b wird folgende Angabe eingefügt: „ § 24c Weiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; ... 2 Nummer 4 Buchstabe b erfolgt," gestrichen. 30a. Nach § 24b wird folgender § 24c eingefügt: „§ 24c Weiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der ... 30a. Nach § 24b wird folgender § 24c eingefügt: „ § 24c Weiterer Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten; ...
Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 406
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