Zitierungen von § 28r EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28r EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28q EnWG Wasserstoff-Kernnetz (vom 02.04.2026)
... die Antragsfrist nach Satz 1 um höchstens vier Kalendermonate verlängern; liegt die nach § 28r Absatz 10 und § 28s Absatz 6 erforderliche beihilferechtliche Genehmigung spätestens eine Woche ...
§ 28s EnWG Ausgleich des Amortisationskontos durch die Bundesrepublik Deutschland und Selbstbehalt der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber (vom 23.12.2025)
... der Hochlauffinanzierung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2055 oder bei der Kündigung nach § 28r Absatz 7 Satz 1 einen Fehlbetrag aufweist, gleicht die Bundesrepublik Deutschland diesen gegenüber der ... Ausgleich entstehen. Der Fehlbetrag ergibt sich aus der Summe der nach § 28r Absatz 3 auf das Amortisationskonto gebuchten und verzinsten Beträge, wobei vorherige ... des Fehlbetrages des Amortisationskontos oder der Erfüllung der Ansprüche nach § 28r Absatz 3 Satz 7 sowie Absatz 2 Satz 1 und 3 dieses Paragrafen dienen, mindernd angerechnet werden. (2) Sofern die ... ihre Zahlungsverpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit einer Darlehensvereinbarung nach § 28r Absatz 3 Satz 9 bei Fälligkeit nicht erfüllt, hat die Darlehensgeberin einen unbedingten und ... 1 und 3 besteht jeweils unabhängig von der Rechtswirksamkeit der Darlehensvereinbarung nach § 28r Absatz 3 Satz 9 und unabhängig von einem vorherigen Rückgriff auf etwaige Sicherheiten, einer Klage oder ... bis zum jeweiligen Beendigungszeitpunkt zu tragen. Im Fall einer Kündigung nach § 28r Absatz 7 Satz 1 hängt die Höhe des Selbstbehalts vom Zeitpunkt des Eintritts der Wirksamkeit der ... des gesamten Finanzierungsmodells zum 31. Dezember 2055 oder vor einer Kündigung nach § 28r Absatz 7 Satz 1 zum entsprechend früheren Zeitpunkt eine vollständige oder teilweise Übertragung ... im Fall einer Kündigung des Amortisationskontos durch den Bund nach § 28r Absatz 7 Satz 1 nicht über die notwendigen finanziellen Mittel zur Begleichung des Selbstbehalts ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bekanntmachung über die Erteilung einer beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission zur Anwendung von § 28r Absatz 1 bis 9 und § 28s Absatz 1 bis 5 des Energiewirtschaftsgesetzes
B. v. 26.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 216a
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 1 EnWRÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Angabe „Bundesministerium für Wirtschaft und Energie" ersetzt. 45. In § 28r Absatz 3 Satz 3, Absatz 7 Satz 5, Absatz 9 und 10 wird jeweils die Angabe „Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz" durch ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 14.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 161
Artikel 1 2. EnWGÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Festlegungskompetenz" angefügt. c) Die Angaben zu den §§ 28q und 28r werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 28q Wasserstoff-Kernnetz ... die folgenden Angaben ersetzt: „§ 28q Wasserstoff-Kernnetz § 28r Grundsätze der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und der Entgeltbildung; ... anzuwenden." 14. In § 28o Absatz 1 Satz 4 wird jeweils die Angabe „ § 28r " durch die Angabe „§ 28q" ersetzt und werden vor dem Wort ... Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird die Angabe „ § 28r " durch die Angabe „§ 28q" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die ... die Angabe „§ 28q" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird die Angabe „ § 28r " durch die Angabe „§ 28q" ersetzt. d) In Absatz 5 Satz 1 wird das ... Wort „Unterlagen" ersetzt. 16. § 28q wird aufgehoben. 17. § 28r wird § 28q und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden die ... 2 Satz 2 werden nach dem Wort „verlängern" die Wörter „; liegt die nach § 28r Absatz 10 und § 28s Absatz 6 erforderliche beihilferechtliche Genehmigung spätestens eine Woche ... Ablauf des 31. Dezember 2037 vorsieht." 18. Nach § 28q werden die folgenden §§ 28r und 28s eingefügt: „§ 28r Grundsätze der Finanzierung des ... Nach § 28q werden die folgenden §§ 28r und 28s eingefügt: „ § 28r Grundsätze der Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und der Entgeltbildung; ... der Hochlauffinanzierung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2055 oder bei der Kündigung nach § 28r Absatz 7 Satz 1 einen Fehlbetrag aufweist, gleicht die Bundesrepublik Deutschland diesen gegenüber der ... und dem tatsächlichen Ausgleich entstehen. Der Fehlbetrag ergibt sich aus der Summe der nach § 28r Absatz 3 auf das Amortisationskonto gebuchten und verzinsten Beträge, wobei vorherige ... des Fehlbetrages des Amortisationskontos oder der Erfüllung der Ansprüche nach § 28r Absatz 3 Satz 7 sowie Absatz 2 Satz 1 und 3 dieses Paragrafen dienen, mindernd angerechnet werden. (2) Sofern die ... ihre Zahlungsverpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit einer Darlehensvereinbarung nach § 28r Absatz 3 Satz 9 bei Fälligkeit nicht erfüllt, hat die Darlehensgeberin einen unbedingten und ... 1 und 3 besteht jeweils unabhängig von der Rechtswirksamkeit der Darlehensvereinbarung nach § 28r Absatz 3 Satz 9 und unabhängig von einem vorherigen Rückgriff auf etwaige Sicherheiten, einer Klage oder ... bis zum jeweiligen Beendigungszeitpunkt zu tragen. Im Fall einer Kündigung nach § 28r Absatz 7 Satz 1 hängt die Höhe des Selbstbehalts vom Zeitpunkt des Eintritts der Wirksamkeit der ... des gesamten Finanzierungsmodells zum 31. Dezember 2055 oder vor einer Kündigung nach § 28r Absatz 7 Satz 1 zum entsprechend früheren Zeitpunkt eine vollständige oder teilweise Übertragung ... im Fall einer Kündigung des Amortisationskontos durch den Bund nach § 28r Absatz 7 Satz 1 nicht über die notwendigen finanziellen Mittel zur Begleichung des Selbstbehalts ... 15a, 15b" durch die Angabe „§§ 15a bis 15e" und die Angabe „ §§ 28r " durch die Angabe „§§ 28q" ersetzt. 24. § 95 Absatz 1 ...


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