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Anlage 4a - Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)

neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 315-18-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Anlage 4a (zu § 39a) Schiffszertifikat (Ship Certificate)



Vorderseite Schiffszertifikat, Ship Certificate (BGBl. I 2010 S. 881)

Rückseite Schiffszertifikat, Ship Certificate (BGBl. I 2010 S. 882)






 

Frühere Fassungen von Anlage 4a SchRegDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.07.2010Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
vom 06.07.2010 BGBl. I S. 880

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4a SchRegDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4a SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchRegDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39a SchRegDV (vom 13.07.2010)
... können auch die amtlich vorgegebenen Vordrucke nach dem Muster in der Anlage 4a zu dieser Verordnung verwendet werden. Dabei sind die Eintragungen so zu übernehmen, dass nur ...
§ 66 SchRegDV (vom 13.07.2010)
... und der Schiffsbrief nicht zu unterschreiben. Am Schluß der Seite 2 der Muster der Anlagen 4 bis 6a ist jeweils der Vermerk aufzudrucken: "Diese Urkunde ist maschinell hergestellt und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
V. v. 06.07.2010 BGBl. I S. 880
Anhang 4. SchRegOÄndV
...  4a (zu § 39a) Schiffszertifikat (Ship Certificate)  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
V. v. 06.07.2010 BGBl. I S. 880
Artikel 1 4. SchRegOÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... können auch die amtlich vorgegebenen Vordrucke nach dem Muster in der Anlage 4a zu dieser Verordnung verwendet werden. Dabei sind die Eintragungen so zu übernehmen, dass nur ... 78 wird aufgehoben. 10. Nach der Anlage 4 wird die aus dem Anhang ersichtliche Anlage 4a eingefügt. 11. Der Anlage 6 wird die aus dem Anhang ersichtliche Anlage 6a ...