Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.10.2023 aufgehoben

Eingangsformel - Feuerbrandverordnung (FeuerbrandV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3, 8 bis 11, 14 und 15 des Pflanzenschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1975 (BGBl. I S. 2591; 1976 I S. 1059) wird vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und auf Grund des § 3 Abs. 1 Nr. 5 und 6 des Pflanzenschutzgesetzes vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:



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