Alkoholarten sind unabhängig von ihrem Reinheitsgrad
- 1.
- Gärungsalkohol aus landwirtschaftlichen Rohstoffen im Sinne des Artikels 32 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
- 2.
- Synthesealkohol und Gärungsalkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450