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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben

§ 5 - Alkoholverordnung (AlkoV k.a.Abk.)

V. v. 28.11.1979 BGBl. I S. 2001; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 6 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 612-7-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 5 Untersuchungsmethoden



Die Feststellung der Alkoholart und des Gehalts an Nebenbestandteilen in Erzeugnissen, die der Branntweinsteuer unterliegen können, ist nach einer wissenschaftlich allgemein anerkannten Methode vorzunehmen.



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Frühere Fassungen von § 5 Alkoholverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 4 Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
vom 19.03.2008 BGBl. I S. 450

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 5 Alkoholverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 AlkoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AlkoV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 4 VStuBrennOÄndV Änderung der Alkoholverordnung
... Gemeinschaft" ersetzt. 2. In § 2 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „§ 5 Nr. 1 der Eichpflicht-Ausnahmeverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1976 ... durch das Wort „Ethanol" ersetzt. 7. In § 4 Satz 1 und § 5 werden jeweils die Wörter „einer Branntweinabgabe" durch die Wörter „der ...