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§ 7 - Hanfeinfuhrverordnung (HanfEinfV k.a.Abk.)

V. v. 14.10.2002 BGBl. I S. 4044; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 26.01.2017 BGBl. I S. 138
Geltung ab 24.10.2002; FNA: 7847-11-1-9 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 7 Bescheinigung über die Behandlung



1Der zugelassene Einführer hat der Bundesanstalt die in Artikel 9 Absatz 4 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1237 genannte Bescheinigung über die Behandlung von nicht zur Aussaat bestimmtem Hanfsamen innerhalb von einem Monat nach Ablauf eines Quartals über die im jeweils abgelaufenen Quartal vorgenommenen Behandlungen vorzulegen. 2Die Bescheinigung ist durch den zugelassenen Einführer durch seine Unterschrift zu bestätigen und einer Lizenz durch Angabe der Registriernummer der Lizenz zuzuordnen.





 

Frühere Fassungen von § 7 Hanfeinfuhrverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.02.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Hanfeinfuhrverordnung
vom 26.01.2017 BGBl. I S. 138
aktuell vorher 20.12.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Hanfeinfuhrverordnung und zur Aufhebung der Verordnung über die Mindestmenge für die Intervention bei Getreide
vom 11.12.2012 BGBl. I S. 2653
aktuellvor 20.12.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 7 Hanfeinfuhrverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 HanfEinfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HanfEinfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 HanfEinfV Ordnungswidrigkeiten
... nicht oder nicht rechtzeitig zurücksendet oder 2. entgegen § 7 Satz 1 eine Bescheinigung nicht oder nicht rechtzeitig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Hanfeinfuhrverordnung
V. v. 26.01.2017 BGBl. I S. 138
Artikel 1 1. HanfEinfVÄndV
... Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „nach § 4 Abs. 2" gestrichen. 5. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 7 Bescheinigung über die Behandlung". b) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ...

Verordnung zur Änderung der Hanfeinfuhrverordnung und zur Aufhebung der Verordnung über die Mindestmenge für die Intervention bei Getreide
V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2653
Artikel 1 HanfEinfVuaÄndV Änderung der Hanfeinfuhrverordnung
... durch die Wörter „verlängert werden" ersetzt. 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Artikel 17a ...