Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.09.2007 aufgehoben

§ 15 - Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG)

G. v. 09.04.1965 BGBl. I S. 311; aufgehoben durch Artikel 30 G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 22.04.1965; FNA: 7120-2 Einzelhandel
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§ 15 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 9 und 10 am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über den Vertrieb von Blindenwaren vom 9. September 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1322) außer Kraft.

(2) §§ 9 und 10 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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