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Achtung: Dieser Titel wurde aufgehoben und galt bis inkl. 24.04.2006
Artikel 1 bis 4 - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OrgKVerbG k.a.Abk.)
G. v. 04.05.1998 BGBl. I S. 845; aufgehoben durch Artikel 170 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
Geltung ab 09.05.1998; FNA: 450-2/2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
1 frühere Fassung | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 2 Vorschriften zitiert
Geltung ab 09.05.1998; FNA: 450-2/2 Strafgesetzbuch und zugehörige Gesetze
1 frühere Fassung | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 2 Vorschriften zitiert
Artikel 1 bis 4 (Änderung von Vorschriften)
Artikel 1 bis 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
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Zitierungen von Artikel 1 bis 4 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 bis 4 OrgKVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
OrgKVerbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung der Neufassung des FinanzverwaltungsgesetzesB. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2206/a31354.htm