Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anlage 1 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin (VersFachwPrV k.a.Abk.)

V. v. 16.03.1998 BGBl. I S. 487; aufgehoben durch § 12 V. v. 26.08.2008 BGBl. I S. 1758
Geltung ab 20.03.1998; FNA: 806-21-7-53 Berufliche Bildung
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Anlage 1 (zu § 8 Abs. 5) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluß "Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin"



(Muster siehe BGBl. I 1998 S. 492)



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