Synopse aller Änderungen des SG am 15.06.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 15. Juni 2021 durch Artikel 2 des BPersVGNG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

SG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.06.2021 geltenden Fassung
SG n.F. (neue Fassung)
in der am 15.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
    1. Allgemeines
       § 1 Begriffsbestimmungen
       § 2 Dauer des Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung
       § 3 Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze
       § 4 Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform
       § 4a (aufgehoben)
       § 5 Gnadenrecht
    2. Pflichten und Rechte der Soldaten
       § 6 Staatsbürgerliche Rechte des Soldaten
       § 7 Grundpflicht des Soldaten
       § 8 Eintreten für die demokratische Grundordnung
       § 9 Eid und feierliches Gelöbnis
       § 10 Pflichten des Vorgesetzten
       § 11 Gehorsam
       § 12 Kameradschaft
       § 13 Wahrheit
       § 14 Verschwiegenheit
       § 15 Politische Betätigung
       § 16 Verhalten in anderen Staaten
       § 17 Verhalten im und außer Dienst
       § 17a Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte
       § 18 Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung
       § 19 Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken, Herausgabe- und Auskunftspflicht
       § 20 Nebentätigkeit
       § 20a Tätigkeit nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst
       § 21 Vormundschaft und Ehrenämter
       § 22 Verbot der Ausübung des Dienstes
       § 23 Dienstvergehen
       § 24 Haftung
       § 25 Wahlrecht; Amtsverhältnisse
       § 26 Verlust des Dienstgrades
       § 27 Laufbahnvorschriften
       § 28 Urlaub
       § 28a Urlaub bis zum Beginn des Ruhestandes
       § 29 Personalakte
       § 29a Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten
       § 29b Gesundheitsakte
       § 29c Personalaktenführende Stelle
       § 29d Aufbewahrung von Personalakten
       § 29e Befugtes Offenbaren von Privatgeheimnissen
       § 30 Geld- und Sachbezüge, Versorgung
       § 30a Teilzeitbeschäftigung, Familienpflegezeit und Pflegezeit
       § 30b Zusammentreffen von Urlaub und Teilzeitbeschäftigung
       § 30c Arbeitszeit
       § 30d Höchstzulässige Arbeitszeit bei bestimmten Tätigkeiten
       § 31 Fürsorge
       § 31a Zahlung durch den Dienstherrn bei Schmerzensgeldansprüchen
       § 32 Dienstzeitbescheinigung und Dienstzeugnis
       § 33 Staatsbürgerlicher und völkerrechtlicher Unterricht
       § 34 Beschwerde
       § 35 Beteiligungsrechte der Soldaten
       § 35a Beteiligung an der Gestaltung des Dienstrechts
       § 36 Seelsorge
Zweiter Abschnitt Rechtsstellung der Berufssoldaten und der Soldaten auf Zeit
    1. Begründung des Dienstverhältnisses
       § 37 Voraussetzung der Berufung
       § 38 Hindernisse der Berufung
       § 39 Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten
       § 40 Begründung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
       § 41 Form der Begründung und der Umwandlung
    2. Beförderung
       § 42 Form der Beförderung
    3. Beendigung des Dienstverhältnisses
       a) Beendigung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten
          § 43 Beendigungsgründe
          § 44 Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand
          § 45 Altersgrenzen
          § 45a Umwandlung
          § 46 Entlassung
          § 47 Zuständigkeit, Anhörungspflicht und Fristen bei der Entlassung
          § 48 Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten
          § 49 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Berufssoldaten
          § 50 Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
          § 51 Wiederverwendung
          § 51a (weggefallen)
          § 52 Wiederaufnahme des Verfahrens
          § 53 Verurteilung nach Beendigung des Dienstverhältnisses
       b) Beendigung des Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit
          § 54 Beendigungsgründe
          § 55 Entlassung
          § 56 Folgen der Entlassung und des Verlustes der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit
          § 57 Wiederaufnahme des Verfahrens, Verurteilungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses
Dritter Abschnitt Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz; Reservewehrdienstverhältnis; freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
    1. Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz
       § 58 Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz
    2. Reservewehrdienstverhältnis
       § 58a Reservewehrdienstverhältnis
    3. Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
       § 58b Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
       § 58c Übermittlung personenbezogener Daten durch die Meldebehörden
       § 58d Beratung und Untersuchung
       § 58e Verpflichtung
       § 58f Status
       § 58g Dienstantritt
       § 58h Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes nach § 58b
Vierter Abschnitt Dienstleistungspflicht
    1. Umfang und Arten der Dienstleistungen
       § 59 Personenkreis
       § 60 Arten der Dienstleistungen
       § 61 Übungen
       § 62 Besondere Auslandsverwendungen
       § 63 Hilfeleistungen im Innern
       § 63a Hilfeleistungen im Ausland
       § 63b Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft
    2. Dienstleistungsausnahmen
       § 64 Dienstunfähigkeit
       § 65 Ausschluss von Dienstleistungen
       § 66 Befreiung von Dienstleistungen
       § 67 Zurückstellung von Dienstleistungen
       § 68 Unabkömmlichstellung
    3. Heranziehungsverfahren
       § 69 Zuständigkeit
       § 70 Verfahren
       § 71 Ärztliche Untersuchung, Anhörung
       § 72 Heranziehung von ungedienten Dienstleistungspflichtigen
       § 73 Heranziehung von gedienten Dienstleistungspflichtigen
    4. Beendigung der Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades
       § 74 Beendigung der Dienstleistungen
       § 75 Entlassung aus den Dienstleistungen
       § 76 Ausschluss von Dienstleistungen und Verlust des Dienstgrades
    5. Überwachung und Durchsetzung der Dienstleistungspflicht
       § 77 Dienstleistungsüberwachung; Haftung
       § 78 Aufenthaltsfeststellungsverfahren
       § 79 Vorführung und Zuführung
    6. Verhältnis zur Wehrpflicht
       § 80 Konkurrenzregelung
Fünfter Abschnitt Dienstliche Veranstaltungen
    § 81 Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen
Sechster Abschnitt Rechtsschutz
    1. Rechtsweg
       § 82 Zuständigkeiten
    2. Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen Verwaltungsakte nach dem Vierten Abschnitt
       § 83 Besondere Vorschriften für das Vorverfahren
       § 84 Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
       § 85 Besondere Vorschriften für die Anfechtungsklage
Siebter Abschnitt Bußgeldvorschriften; Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 86 Bußgeldvorschriften
    § 87 Einstellung von anderen Bewerbern
    § 88 Entlassung von anderen Bewerbern
    § 89 Mitteilungen in Strafsachen
    § 90 Organisationsgesetz
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 91 Personalvertretung der Beamten, Angestellten und Arbeiter
(Text neue Fassung)

    § 91 (aufgehoben)
    § 92 Übergangsvorschrift für die Laufbahnen
    § 93 Zuständigkeit für den Erlass der Rechtsverordnungen
    § 94 Übergangsvorschrift aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 24. Februar 1983 (BGBl. I S. 179)
    § 95 Übergangsvorschrift aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 6. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2588)
    § 96 Übergangsvorschrift aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
    § 97 Übergangsvorschrift aus Anlass des Änderungsgesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1815)
    § 98 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011
    § 99 Übergangsvorschrift aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes
    § 100 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung
6. Verhältnis zur Wehrpflicht
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 91 Personalvertretung der Beamten, Angestellten und Arbeiter




§ 91 (aufgehoben)


vorherige Änderung

(1) Für die bei militärischen Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz.

(2) § 64 Absatz 2 des Soldatenbeteiligungsgesetzes gilt entsprechend.

(3) 1 § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes gilt entsprechend bei der Bestellung von Soldaten zu Vertrauens- oder Betriebsärzten. 2 Hierbei ist nach § 38 Abs. 1 des Bundespersonalvertretungsgesetzes zu verfahren.

(4) § 78 Abs. 1 Nr. 2 des Bundespersonalvertretungsgesetzes findet bei der Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von militärischen Dienststellen und Einrichtungen oder wesentlichen Teilen von ihnen keine Anwendung, soweit militärische Gründe entgegenstehen.



 



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