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Zitierungen von § 8 StromStV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 StromStV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromStV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 StromStV Allgemeine Erlaubnis (vom 01.01.2026)
... Anlagen nach Satz 1 Nummer 2 gelten als hocheffizient, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 5 Satz 4 und 5 vorliegen. (3) Unter Verzicht auf die förmliche Einzelerlaubnis (§ 9) ist die ...
§ 11 StromStV Pflichten des Erlaubnisinhabers (vom 01.01.2026)
... Zweck entnommen wurde. (3a) Der Erlaubnisinhaber hat die Hocheffizienz nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 für jede hocheffiziente KWK-Anlage nach § 2 Nummer 10 des Stromsteuergesetzes ... werden. Die Nachweise sind dem zuständigen Hauptzollamt vorzulegen. § 8 Absatz 5 gilt entsprechend. (4) Der Erlaubnisinhaber hat dem zuständigen ... Der Erlaubnisinhaber hat dem zuständigen Hauptzollamt Änderungen der nach § 8 Absatz 1 und 2 Nummer 2 bis 5 angemeldeten Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene ... Zwecken entnommenen Strommengen führt und ihm diese Aufzeichnungen sowie die nach § 8 für den Antrag auf Erlaubnis geforderten Angaben und Unterlagen zur Prüfung ...
§ 12d StromStV Steuerentlastung für Strom aus hocheffizienten KWK-Anlagen (vom 01.01.2026)
... Hauptzollamt jeweils mit dem nächsten Antrag auf eine Steuerentlastung mitzuteilen. § 8 Absatz 5 und § 11a gelten entsprechend. (6) Der Antragsteller hat einen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 84, 126, 154
Artikel 3 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... Antrag beim zuständigen Hauptzollamt als erteilt." 9. In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 9 Abs. 4" durch die Angabe „§ 9 Absatz 4" ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 340
Artikel 3 3. EnergieStGuaÄndG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... Vorauszahlungen für die erste monatliche Vorauszahlung festzusetzen." 8. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ... Anlagen nach Satz 1 Nummer 2 gelten als hocheffizient, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 5 Satz 4 und 5 vorliegen. (3) Unter Verzicht auf die förmliche Einzelerlaubnis (§ 9) ist ... Absatz 3a ersetzt: „(3a) Der Erlaubnisinhaber hat die Hocheffizienz nach § 8 Absatz 2 Nummer 2 für jede hocheffiziente KWK-Anlage nach § 2 Nummer 10 des Stromsteuergesetzes ... nicht beeinträchtigt werden. Die Nachweise sind dem zuständigen Hauptzollamt vorzulegen. § 8 Absatz 5 gilt entsprechend." 11. § 11a wird durch den folgenden § 11a ersetzt: ... dem Hauptzollamt jeweils mit dem nächsten Antrag auf eine Steuerentlastung mitzuteilen. § 8 Absatz 5 und § 11a gelten entsprechend." d) Absatz 6 wird durch den folgenden Absatz ...
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... die Erlaubnis erforderlich sind." 8. § 4a wird aufgehoben. 9. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... erzeugt wird; die Anlagen gelten als hocheffizient, wenn a) die Voraussetzungen nach § 8 Absatz 5 Satz 2 vorliegen, b) die Anlagen ausschließlich wärmegeführt betrieben ... Der Erlaubnisinhaber hat die Hocheffizienz und den Monats- oder Jahresnutzungsgrad nach § 8 Absatz 2 Nummer 2a für jede hocheffiziente KWK-Anlage nach § 2 Nummer 10 des Gesetzes jährlich bis zum ... nicht beeinträchtigt werden. Die Nachweise sind dem zuständigen Hauptzollamt vorzulegen. § 8 Absatz 5 gilt entsprechend." b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) ... „(4) Der Erlaubnisinhaber hat dem zuständigen Hauptzollamt Änderungen der nach § 8 Absatz 1 und 2 Nummer 2 bis 5 angemeldeten Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene ... Zwecken entnommenen Strommengen führt und ihm diese Aufzeichnungen sowie die nach § 8 für den Antrag auf Erlaubnis geforderten Angaben und Unterlagen zur Prüfung ... dem Hauptzollamt jeweils mit dem nächsten Antrag auf eine Steuerentlastung mitzuteilen. § 8 Absatz 5 und § 11a gelten entsprechend. (6) Der Antragsteller hat einen ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Artikel 2 EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... Energieträgern". d) Die Zwischenüberschrift vor der Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst: „Zu § 9 des Gesetzes". e) In der ... 9a, 9b und 10 des Gesetzes" ersetzt. 9. Die Zwischenüberschrift vor § 8 wird wie folgt gefasst: „Zu § 9 des Gesetzes". 10. § 8 ... 8 wird wie folgt gefasst: „Zu § 9 des Gesetzes". 10. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... aufgehoben. b) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4 und die Wörter „§ 8 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4 bis 6" werden durch die Wörter „§ 8 Absatz 1 und 2 ... „§ 8 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4 bis 6" werden durch die Wörter „§ 8 Absatz 1 und 2 Nummer 2 bis 5" ersetzt. c) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz ...
Verordnung zur Durchführung energiesteuerrechtlicher Regelungen und zur Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 31.07.2006 BGBl. I S. 1753
Artikel 2 EnergieStRegDV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist." 6. Die Angabe vor § 8 wird wie folgt gefasst: „Zu § 2 Nr. 3 bis 6 und § 9 des Gesetzes". ... gefasst: „Zu § 2 Nr. 3 bis 6 und § 9 des Gesetzes". 7. § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „in ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 445
Artikel 2 4. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
... wenn die Steuerbelange dadurch nicht beeinträchtigt werden." 7. In § 8 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „steuerbefreit" gestrichen. 8. In § 10 Absatz 2 vor ...
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