Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften
G. v. 22.06.2019 BGBl. I S. 856, 908
Artikel 4 StromStBefNG Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ... und aus hocheffizienten KWK-Anlagen, Zeitgleichheit". e) Nach der Angabe zu § 12b werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 12c Steuerentlastung ... Der Antragsteller hat die Änderungen besonders kenntlich zu machen." 15. Dem § 12b Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Die Fernsteuerbarkeit nach Absatz 2 Satz 1 ... (§ 1a Absatz 9) entnommen wird, in der er erzeugt worden ist." 16. Nach § 12b werden die folgenden §§ 12c und 12d eingefügt: „§ 12c ...
Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 20.09.2011 BGBl. I S. 1890, 2012 BGBl. I S. 603
Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158
Zweite Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2763
Artikel 2 2. EnergieStVuaÄndV Änderung der Stromsteuer-Durchführungsverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 12b wird wie folgt gefasst: „§ 12b Steuerbefreiung für Anlagen mit einer ... a) Die Angabe zu § 12b wird wie folgt gefasst: „§ 12b Steuerbefreiung für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei ... Absatz 2 Nummer 2 genannten Arbeitsmaschinen betrieben werden." ersetzt. 7. § 12b wird wie folgt geändert: a) Die Paragraphenüberschrift wird wie folgt ... a) Die Paragraphenüberschrift wird wie folgt gefasst: „§ 12b Steuerbefreiung für Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei ...
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