... hat die Pakete zu verwahren, bis die Vernichtung der Wahlunterlagen zugelassen ist (§ 90 ). Sie hat sicherzustellen, dass die Pakete Unbefugten nicht zugänglich sind. (3) ...
... mit Inhaltsangabe versehen und verwahrt, bis die Vernichtung der Wahlbriefe zugelassen ist (§ 90 ). Sie hat sicherzustellen, dass das Paket Unbefugten nicht zugänglich ...
... sie dem Kreiswahlleiter, der sie verwahrt, bis ihre Vernichtung zugelassen ist (§ 90 ). Sind Briefwahlvorstände für einzelne oder mehrere Gemeinden oder für ...
... 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 2 Bundeswahlordnung : Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind nach ...
... 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung : Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet ...
... 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung : Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet ...
... 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 2 Bundeswahlordnung : Formblätter mit Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge sind nach ...
... 5. Die Frist für die Speicherung der personenbezogenen Daten richtet sich nach § 90 Absatz 3 Bundeswahlordnung : Wahlunterlagen können 60 Tage vor der Wahl des neuen Deutschen Bundestages vernichtet ...