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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben

§ 5 - Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung (LMTV)

§ 5 Abfüllen in Transportbehälter



Lebensmittel dürfen nur in Transportbehälter abgefüllt werden, die den Anforderungen des § 2 Abs. 1 entsprechen.

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Zitierungen von § 5 LMTV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 LMTV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMTV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2a LMTV Ausnahmen für die Beförderung von Ölen und Fetten
... Abweichend von den §§ 2, 3 Nr. 5 und § 5 dürfen Öle und Fette, die als Lebensmittel bestimmt sind, als Massengut in Seeschiffen ...
§ 2b LMTV Ausnahmen für die Beförderung von Rohzucker
... Abweichend von den §§ 2 und 3 Nr. 5 und dem § 5 darf Rohzucker, der unraffiniert nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, als ...
§ 6 LMTV Ordnungswidrigkeiten
... zur Beförderung von Lebensmitteln Transportbehälter verwendet oder b) § 5 Lebensmittel in Transportbehälter abfüllt, die den Anforderungen des § ...