Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben

§ 8 - Lebensmitteltransportbehälter-Verordnung (LMTV)

§ 8 Inkrafttreten, Übergangsvorschrift



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1987 in Kraft.

(2) Bis zum 1. April 1988 dürfen Transportbehälter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung nicht nach § 3 Nr. 5 gekennzeichnet sind, ohne diese Kennzeichnung verwendet werden.



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