Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2013 aufgehoben
§ 2
(aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
V. v. 01.02.2007 BAnz. S. 1225
Artikel 2 78. AWVÄndV ... ersetzt. Nummer 5 wird aufgehoben. b) Absatz 3 wird aufgehoben. 2. § 2 wird ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
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