Anlagen und Geräte für die Flugsicherung, die vor dem Inkrafttreten des
Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen in Verkehr gebracht worden sind und über eine Zulassung nach der Telekommunikationszulassungsverordnung verfügen, gelten als zugelassen im Sinne dieser Verordnung. Anlagen, die bis zum 1. Juli 2009 durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zugelassen worden sind, gelten als zugelassen im Sinne dieser Verordnung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424