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Artikel 14 - Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften (BAFGEG k.a.Abk.)

Artikel 14 Änderung der Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 4. August 2009 FSMusterzulV § 3, § 4, § 5, § 6, § 7, § 8, § 9, § 11, Anlage

Die Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung vom 21. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 27) wird wie folgt geändert:

1.
In §§ 3, 4, § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 und 6, § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2, § 7 Satz 1 und den §§ 8 und 9 Abs. 1 und 3 werden jeweils das Wort „Flugsicherungsunternehmen" durch die Wörter „Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" und das Wort „Flugsicherungsunternehmens" durch die Wörter „Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung" ersetzt.

2.
Dem § 11 wird folgender Satz angefügt:

„Anlagen, die bis zum 1. Juli 2009 durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH zugelassen worden sind, gelten als zugelassen im Sinne dieser Verordnung."

3.
Im Muster der Anlage (zu § 6 Abs. 1) werden die Wörter „Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Bau und Stadtentwicklung", die Wörter „DFS Deutsche Flugsicherung GmbH" durch die Wörter „Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" und die Wörter „Offenbach/Main" durch das Wort „Langen" ersetzt.

4.
In Nummer 1 der Anlage (zu § 6 Abs. 1) werden die Wörter „von Flugsicherungsunternehmen" durch die Wörter „vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" ersetzt.

5.
In den Nummern 2 und 3 der Anlage (zu § 6 Abs. 1) werden jeweils das Wort „Flugsicherungsunternehmen" durch die Wörter „Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" ersetzt.

6.
In Nummer 5 der Anlage (zu § 6 Abs. 1) wird das Wort „Flugsicherungsunternehmen" durch die Wörter „das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 BAFGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAFGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 576 10. ZustAnpV Änderung der Flugsicherungs-Anlagen- und Geräte-Musterzulassungs-Verordnung
... vom 21. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 27), die durch Artikel 14 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist, werden die Wörter ...