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Artikel 3 - Vergaberechtsänderungsgesetz (VgRÄG)

G. v. 26.08.1998 BGBl. I S. 2512; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 703-1/1 Kartellrecht
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Artikel 3 Übergangs- und Schlußbestimmungen


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

1.
(Aufhebung von Vorschriften)

2.
(aufgehoben)

3.
(aufgehoben)

4.
(Änderung von Vorschriften)

5.
(aufgehoben)





 

Frühere Fassungen von Artikel 3 VgRÄG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 05.05.2007Artikel 4 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 25.04.2007 BGBl. I S. 594

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 3 VgRÄG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VgRÄG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VgRÄG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 594
Artikel 4 2. BMWiuBMASBBG Auflösung des Vergaberechtsänderungsgesetzes
...  Die Artikel 2 und 3 Nr. 2, 3 und 5 des Vergaberechtsänderungsgesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2512) ...