§ 4 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 4 VerstV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 12 MEG III Änderung der Versteigererverordnung ... 3. § 5 wird aufgehoben. 4. In § 9 wird die Angabe „§§ 3 bis 5 und" durch die Angabe „§§ 3, 4 oder §" ersetzt. 5. ... 9 wird die Angabe „§§ 3 bis 5 und" durch die Angabe „§§ 3, 4 oder §" ersetzt. 5. § 10 Abs. 1 Nr. 6 wird ...
Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie
V. v. 09.03.2010 BGBl. I S. 264
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 15 BEV 2024 Änderung der Versteigererverordnung ... 1 und 2" durch die Wörter „Sätze 1 bis 3" ersetzt. 3. § 4 wird aufgehoben. 4. In § 9 werden die Wörter „§ 2 Abs. 1 oder ... 4. In § 9 werden die Wörter „§ 2 Abs. 1 oder §§ 3, 4 oder § 6 Abs. 2" durch die Wörter „die §§ 2, 3 oder § 6 Absatz ...
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