§ 4 - Versteigererverordnung (VerstV)

Artikel 1 V. v. 24.04.2003 BGBl. I S. 547; zuletzt geändert durch Artikel 15 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 01.10.2003; FNA: 7104-8 Genehmigungsbedürftige Gewerbe
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§ 4 (aufgehoben)


§ 4 hat 1 frühere Fassung und wird in 4 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 15 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2025

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Frühere Fassungen von § 4 VerstV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 15 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
vom 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4 VerstV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VerstV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerstV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 VerstV Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung (vom 18.03.2010)
... eine gewerbsmäßige Tätigkeit als Versteigerer aus, sind die §§ 2 bis 10 insoweit nicht anwendbar. § 4 Absatz 2 der Gewerbeordnung gilt entsprechend.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 12 MEG III Änderung der Versteigererverordnung
... 3. § 5 wird aufgehoben. 4. In § 9 wird die Angabe „§§ 3 bis 5 und" durch die Angabe „§§ 3, 4 oder §" ersetzt. 5. ... 9 wird die Angabe „§§ 3 bis 5 und" durch die Angabe „§§ 3, 4 oder §" ersetzt. 5. § 10 Abs. 1 Nr. 6 wird ...

Verordnung zur Anpassung gewerberechtlicher Verordnungen an die Dienstleistungsrichtlinie
V. v. 09.03.2010 BGBl. I S. 264
Artikel 1 DLRLUmsV Änderung der Versteigererverordnung
... eine gewerbsmäßige Tätigkeit als Versteigerer aus, sind die §§ 2 bis 10 insoweit nicht anwendbar. § 4 Absatz 2 der Gewerbeordnung gilt entsprechend.  ...

Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Artikel 15 BEV 2024 Änderung der Versteigererverordnung
... 1 und 2" durch die Wörter „Sätze 1 bis 3" ersetzt. 3. § 4 wird aufgehoben. 4. In § 9 werden die Wörter „§ 2 Abs. 1 oder ... 4. In § 9 werden die Wörter „§ 2 Abs. 1 oder §§ 3, 4 oder § 6 Abs. 2" durch die Wörter „die §§ 2, 3 oder § 6 Absatz ...


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