(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der
Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
(2) Der Prüfungsteil „Betriebliche IT-Prozesse", die drei Situationsaufgaben im Prüfungsteil „Profilspezifische IT-Fachaufgaben" sowie die zwei Situationsaufgaben und die praktische Demonstration im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sind einzeln zu bewerten.
(3) In den Prüfungsteilen „Profilspezifische IT-Fachaufgaben" sowie „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" ist eine Note aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der jeweiligen einzelnen Prüfungsleistungen zu bilden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 36 IT-FortbV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen (vom 17.12.2019) ... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 20 , 21, 33 und 34 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 20 Absatz 3 oder § 21 Absatz 3 Satz 2 oder § 34 Absatz 2 Satz 2 entsprechend ihrem Verhältnis ...
Anlage 2 IT-FortbV (zu den §§ 22 und 35) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019) ... für die drei Situationsaufgaben dieses Prüfungsteils sowie b) das nach § 20 Absatz 3 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils, 3. zum ... Demonstration gewählten Anwendungsfall und dessen Bewertung sowie c) das nach § 20 Absatz 3 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils, 4. die ...