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Änderung § 18 IT-Fortbildungsverordnung vom 17.12.2019

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§ 18 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 17.12.2019 geltenden Fassung
§ 18 n.F. (neue Fassung)
in der am 17.12.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 22 V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 18 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" (IT-Ökonom)


(Text neue Fassung)

§ 18 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" (IT-Ökonom)


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(1) Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin soll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen, dass er/sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus mindestens einem der folgenden IT-Geschäftsprozesse planen, durchführen und dokumentieren kann:



(1) Die zu prüfende Person soll durch die Erstellung der Dokumentation nachweisen, dass sie ein praxisrelevantes Projekt oder Aufgaben aus mindestens einem der folgenden IT-Geschäftsprozesse planen, durchführen und dokumentieren kann:

(Textabschnitt unverändert)

1. Planen und Durchführen von IT-Beschaffungsprozessen, einschließlich Durchführen von Bestandsanalysen und Entwicklung von Beschaffungskonzepten entsprechend dem Marktstandard, Entwickeln von Steuerungsinstrumenten zur Entscheidungsvorbereitung für die Unternehmensleitung sowie Nutzen von IT-Systemen,

2. Entwickeln und Umsetzen von IT-spezifischen Vertriebsstrategien, einschließlich Entwickeln von Steuerungssystemen und -instrumenten zur Entscheidungsvorbereitung für die Geschäftsführung, Auf- und Ausbauen von Geschäftsbeziehungen, insbesondere zu strategischen Kunden, Entwickeln von Kundenbindungsstrategien sowie Nutzen von IT-Systemen,

3. Entwickeln und Umsetzen von IT-spezifischen Marketingstrategien, einschließlich Initiieren und Durchführen von Markt- und Kundenanalysen, Entwickeln von Marketingstrategien, insbesondere zur Gewinnung von Neukunden, Durchführen von Produktpräsentationen, Veranstaltungen und Events, insbesondere bei strategisch bedeutsamen Kunden, Koordinieren von Werbung und Öffentlichkeitsarbeit.

vorherige Änderung

(2) Die Dokumentation soll eine Darstellung und analytische Bewertung über Entstehung und Ablauf der Projektarbeit oder Lösungskonzeption enthalten. Der Dokumentation ist eine englischsprachige Kurzfassung (Abstract) mit den wesentlichen Inhalten der Projektdokumentation voranzustellen. Durch die Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist,



(2) Die Dokumentation soll eine Darstellung und analytische Bewertung über Entstehung und Ablauf der Projektarbeit oder Lösungskonzeption enthalten. Der Dokumentation ist eine englischsprachige Kurzfassung (Abstract) mit den wesentlichen Inhalten der Projektdokumentation voranzustellen. Durch die Dokumentation soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist,

a) Projektalternativen in der Projektinitialisierungsphase zu untersuchen,

b) Projektaufträge zu erstellen,

c) die Finanzierung von Projekten zu planen und durchzuführen,

d) Finanzierungsstrategien im Projektvorfeld zu prüfen und im Rahmen strategischer Entscheidungen vorzubereiten,

e) Finanzierungsalternativen auf der Basis von Kennzahlen zu prüfen und zu bewerten,

f) Entscheidungsträger zu beraten,

g) Umsetzung der Projekte budgetwirksam zu leiten,

h) qualitätswirksame Aktivitäten zu planen, zu sichern und zu lenken sowie das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter zu fördern.