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Synopse aller Änderungen der IT-Fortbildungsverordnung am 03.04.2014

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 3. April 2014 durch Artikel 55 der 5. FortbVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der IT-FortbV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.04.2014 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 03.04.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 55 V. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 274

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Teil 1 Struktur der IT-Fortbildung
    § 1 Struktur der IT-Fortbildung
Teil 2 Vorschriften für die Prüfung der operativen Professionals
    Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für die Prüfung der operativen Professionals
       § 2 Zulassungsvoraussetzungen (Operative Professionals)
       § 3 Gliederung der Prüfung (Operative Professionals)
(Text alte Fassung) nächste Änderung

       § 4 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse"
(Text neue Fassung)

       § 4 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse"
       § 5 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Profilspezifische IT-Fachaufgaben"
       § 6 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement"
       § 7 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement"
    Abschnitt 2 Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager)
       § 8 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
       § 9 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" (IT-Entwickler)
       § 10 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Profilspezifische IT-Fachaufgaben" (IT-Entwickler)
    Abschnitt 3 Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Business Manager)
       § 11 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
       § 12 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" (IT-Projektleiter)
       § 13 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Profilspezifische IT-Fachaufgaben" (IT-Projektleiter)
    Abschnitt 4 Geprüfter IT-Berater/Geprüfte IT-Beraterin (Certified IT Business Consultant)
       § 14 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
       § 15 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" (IT-Berater)
       § 16 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Profilspezifische IT-Fachaufgaben" (IT-Berater)
    Abschnitt 5 Geprüfter IT-Ökonom/Geprüfte IT-Ökonomin (Certified IT Marketing Manager)
       § 17 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
       § 18 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Betriebliche IT-Prozesse" (IT-Ökonom)
       § 19 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Profilspezifische IT-Fachaufgaben" (IT-Ökonom)
    Abschnitt 6 Bewertung der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
       § 20 Bewerten der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
       § 21 Ausbildereignung
Teil 3 Vorschriften für die Prüfung der strategischen Professionals
    Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für die Prüfung der strategischen Professionals
       § 22 Zulassungsvoraussetzungen (Strategische Professionals)
       § 23 Gliederung der Prüfung (Strategische Professionals)
vorherige Änderung nächste Änderung

       § 24 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Strategische Prozesse"


       § 24 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Strategische Prozesse"
       § 25 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Projekt- und Geschäftsbeziehungen"
vorherige Änderung nächste Änderung

       § 26 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Strategisches Personalmanagement"


       § 26 Durchführung der Prüfung im Prüfungsteil "Strategisches Personalmanagement"
    Abschnitt 2 Geprüfter Informatiker/Geprüfte Informatikerin (Certified IT Technical Engineer)
       § 27 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
       § 28 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Strategische Prozesse" (Informatiker)
    Abschnitt 3 Geprüfter/ Wirtschaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschaftsinformatikerin (Certified IT Business Engineer)
       § 29 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
vorherige Änderung nächste Änderung

       § 30 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Strategische Prozesse" (Wirtschaftsinformatiker)


       § 30 Prüfungsinhalte im Prüfungsteil "Strategische Prozesse" (Wirtschaftsinformatiker)
    Abschnitt 4 Bewertung der Prüfungsteile und Bestehen der Prüfung
       § 31 Bestehen der Prüfung
Teil 4 Gemeinsame Vorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 32 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
    § 33 Wiederholung der Prüfung
    § 34 Übergangsvorschriften
    § 35 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Anlage 1 (zu § 20 Abs. 5)
    Anlage 2 (zu § 20 Abs. 5)
    Anlage 3 (zu § 31 Abs. 4)
    Anlage 4 (zu § 31 Abs. 4)
    Anlage 5 (zu § 2 Absatz 2) Spezialistenprofile in der IT-Fortbildung

Anlage 1 (zu § 20 Abs. 5)


(siehe BGBl. I 2002 S. 1562)

vorherige Änderung nächste Änderung

 



a) Die Wörter 'Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)' werden durch die Wörter 'Artikel 55 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)' ersetzt.

b) Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).'

Anlage 2 (zu § 20 Abs. 5)


(siehe BGBl. I 2002 S. 1563)

vorherige Änderung nächste Änderung

 


a) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter 'Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)' durch die Wörter 'Artikel 55 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)' ersetzt.

b) Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).'

Anlage 3 (zu § 31 Abs. 4)


(siehe BGBl. I 2002 S. 1564)

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a) Die Wörter 'Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)' werden durch die Wörter 'Artikel 55 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)' ersetzt.

b) Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 7 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).'

Anlage 4 (zu § 31 Abs. 4)


(siehe BGBl. I 2002 S. 1565)

vorherige Änderung

 



a) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter 'Artikel 1 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010)' durch die Wörter 'Artikel 55 der Verordnung vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274)' ersetzt.

b) Vor dem Wort 'Datum' wird in einer neuen Zeile folgender Satz eingefügt:

'Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 7 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).'