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Synopse aller Änderungen der TSE-Überwachungsverordnung am 11.03.2026

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 11. März 2026 durch Artikel 2 der TierSeuchMeldVEV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der TSEÜberwV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.03.2026 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 11.03.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 10.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 61
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1 Absatz 1a und 2, § 1a Absatz 2)


Belgien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Irland

Italien

Kroatien

Lettland

Litauen

Luxemburg

Malta

Niederlande

(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

Nordirland

Österreich

Polen

Portugal

Schweden

Slowakei

Slowenien

Spanien

Tschechische Republik

Ungarn

vorherige Änderung

Vereinigtes Königreich sowie die Kanalinseln und die Insel Man



 
Zypern