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Eingangsformel - Binnenschiffseichordnung (BinSchEO)

neugefasst durch B. v. 01.03.2022 BGBl. I S. 220; 1384
Geltung ab 19.04.1975; FNA: 9504-7 Sonstiges Binnenschifffahrtsrecht
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Eingangsformel 1)


Eingangsformel hat 1 frühere Fassung

Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt vom 15. Februar 1956 (Bundesgesetzbl. II S. 317), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Januar 1975 zu dem Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen vom 23. Juni 1969 (Bundesgesetzbl. 1975 II S. 65), wird verordnet:


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1)
Diese Verordnung dient der Umsetzung des Übereinkommens vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen (BGBl. 1973 II S. 1417), das für die Bundesrepublik Deutschland am 19. April 1975 in Kraft getreten ist.



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Frühere Fassungen von Eingangsformel BinSchEO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.01.2022 (08.03.2022)Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung
vom 01.03.2022 BGBl. I S. 220

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.