§ 2 - Binnenschiffseichordnung (BinSchEO)

neugefasst durch B. v. 01.03.2022 BGBl. I S. 220; 1384
Geltung ab 19.04.1975; FNA: 9504-7 Sonstiges Binnenschifffahrtsrecht
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§ 2 Anwendungsbereich


§ 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Diese Verordnung gilt für die Eichung von Schiffen auf Bundeswasserstraßen.

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Zitierungen von § 2 BinSchEO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BinSchEO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchEO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Artikel 8 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffseichordnung
... Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 Begriffsbestimmungen § 2 Anwendungsbereich § 3 Schiffseichamt § 4 Zentralstelle  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.05.2014 BGBl. I S. 610
Artikel 2 2. BinSchUOuaÄndV Änderung sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
... 14a.12 BinSchUO 7".   § 2 Änderung der Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen Die Verordnung ...


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