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§ 18 - Binnenschiffseichordnung (BinSchEO)

neugefasst durch B. v. 01.03.2022 BGBl. I S. 220; 1384
Geltung ab 19.04.1975; FNA: 9504-7 Sonstiges Binnenschifffahrtsrecht
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§ 18 Obere Eichebene



(1) Die obere Eichebene ist diejenige Schwimmebene, welche das Schiff einnimmt, wenn es unvertrimmt in der Ebene der höchstzulässigen Eintauchung, bei der das Schiff fahren kann, schwimmt.

(2) Die obere Eichebene wird so gelegt, daß sie dem kleinsten Freibord entspricht, den das zu eichende Schiff einzuhalten hat.



 
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Frühere Fassungen von § 18 BinSchEO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.01.2022 (15.08.2022)Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung
vom 26.07.2022 BGBl. I S. 1384

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 18 BinSchEO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BinSchEO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchEO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 BinSchEO Eichraum
... auszumessende Teil des Schiffes, der von der Leerebene (§ 17), der oberen Eichebene (§ 18 ) und den Außenseiten der zwischen diesen Ebenen liegenden Schiffswandung eingeschlossen ist. ...
§ 25 BinSchEO Ebene der größten Eintauchung (vom 05.06.2014)
... unterliegen, wird die Ebene der größten Eintauchung entsprechend § 18 Abs. 2 festgelegt. (2) Bei Schiffen, die keiner Untersuchungspflicht nach der ...
 
Zitat in folgenden Normen

BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 II Nr. 321
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.12.2023)
... zur Güterbeförderung bestimmt sind § 6 Absatz 1, §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO nach Zeitaufwand 602 Eichung von ... 603 Eichung von Klappschuten §§ 8, 14 bis 21, 26 Absatz 1 Nummer 2 BinSchEO nach Zeitaufwand  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Binnenschiffsuntersuchungseinführungsverordnung (BinSchUEV)
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2868, 2010 I 380; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1398
Artikel 3 BinSchUEV Änderung von Rechtsvorschriften
... oder Einkerben der Eichmarken und Eich- zeichen §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 17   60111 bis zu 100t ... wobei 1 Kubikmeter gleich 1 Tonne gerechnet wird §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 17 Gebühr sowohl für Schiffsrumpf als auch ...

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung
B. v. 26.07.2022 BGBl. I S. 1384
Berichtigung BinSchEONBB
... Angabe „vom Hundert" durch die Angabe „v. H." zu ersetzen. 2. In § 18 Absatz 1 sind die Wörter „höchst zulässigen" durch das Wort ...

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
V. v. 10.04.2017 BGBl. I S. 833
Artikel 1 1. BinSchKostVÄndV Änderung der Binnenschifffahrtskostenverordnung
... zur Güterbeför- derung bestimmt sind § 6 Absatz 1, §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand  ... 603 Eichung von Klappschuten §§ 8, 14 bis 21, § 26 Absatz 1 Nummer 2 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand  ...

Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
Artikel 8 1. BinSchUOuaÄndV Änderung der Binnenschiffseichordnung
...  § 16 Eichraum § 17 Leerebene und untere Eichebene § 18 Obere Eichebene § 19 Aufmaß und Berechnung § 20 ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Binnenschifffahrtskostenverordnung (BinSchKostV)
V. v. 21.12.2001 BGBl. I S. 4218; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 121 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage BinSchKostV (zu § 1 Abs. 2) Gebührenverzeichnis (vom 09.11.2019)
... zur Güterbeför- derung bestimmt sind § 6 Absatz 1, §§ 8, 14 bis 21 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ... 603 Eichung von Klappschuten §§ 8, 14 bis 21, § 26 Absatz 1 Nummer 2 BinSchEO 13 nach Zeitaufwand ...