(1) In der Sicherheitszone darf auf den Flächen, auf denen im Jahr der Festsetzung der Sicherheitszone Mais angebaut worden ist, bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sicherheitszone in zwei aufeinander folgenden Jahren nur einmal Mais angebaut werden.
(2) Die zuständige Behörde kann für die Sicherheitszone darüber hinaus alle zur Bekämpfung des Schadorganismus erforderlichen Anordnungen treffen, insbesondere bestimmte Verfahren des Pflanzenschutzes vorschreiben oder verbieten.
§ 8 WMaisWBBekV Ausnahmen (vom 25.12.2008) ... des Schadorganismus hinweg durchzuführen. (4) Abweichend von § 7 Abs. 1 kann die zuständige Behörde den Anbau von Mais in Folge in der Sicherheitszone ... weitere Ausnahmen von 1. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 7 Abs. 1 für das zweite Folgejahr nach dem Jahr der Festsetzung der Befallszone zulassen, ...
§ 9 WMaisWBBekV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.10.2012) ... entgegen § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 auch in Verbindung mit § 8a Abs. 2 Satz 1 oder § 7 Abs. 1 Mais anbaut, 5. entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 auch in Verbindung mit ... rechtzeitig beseitigt, 8. einer vollziehbaren Anordnung nach § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 2 oder § 8a Absatz 5 zuwiderhandelt oder 9. einer vollziehbaren Auflage ...
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Westlichen Maiswurzelbohrers
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2865
Artikel 1 1. MWurzBohrVÄndV ... des Schadorganismus hinweg durchzuführen. (4) Abweichend von § 7 Abs. 1 kann die zuständige Behörde den Anbau von Mais in Folge in der Sicherheitszone ... weitere Ausnahmen von 1. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 7 Abs. 1 für das zweite Folgejahr nach dem Jahr der Festsetzung der Befallszone zulassen, ...
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113