Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 6 AbgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 AbgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 AbgG Dienstzeiten im öffentlichen Dienst (vom 12.02.2009)
... zum 30. Juni 2009 geltenden Fassung ergibt. (2) Wird der Beamte nicht nach § 6 in das frühere Dienstverhältnis zurückgeführt, so wird das ... bis zum Eintritt des Versorgungsfalles hinausgeschoben. Wird der Bundesbeamte nicht nach § 6 in das frühere Dienstverhältnis zurückgeführt, verbleibt er bis zum Eintritt ... für die Zeit nach der Beendigung der Mitgliedschaft im Bundestag, wenn der Beamte nicht nach § 6 in das frühere Dienstverhältnis zurückgeführt wird. (4) Nach ...
§ 8 AbgG Beamte auf Zeit, Richter, Soldaten und Angestellte des öffentlichen Dienstes
... Die §§ 5 bis 7 gelten für Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit entsprechend. (2) ... berufen worden ist. (3) Absatz 2 und die Vorschriften der §§ 5, 6 und 7 Abs. 1 bis 4 gelten sinngemäß für Angestellte des öffentlichen ...
§ 9 AbgG Hochschullehrer
... Bundestag gewählten Hochschullehrer im Sinne des § 42 des Hochschulrahmengesetzes findet § 6 mit der Maßgabe Anwendung, dass sie in ihrem bisherigen Amt an der gleichen Hochschule ...
§ 10 AbgG Wahlbeamte auf Zeit
... Länder können durch Gesetz für Wahlbeamte auf Zeit von § 6 abweichende Regelungen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundesbeamtengesetz (BBG)
Artikel 1 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 40 BBG Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter (vom 14.03.2015)
... Bundestag gewählte Beamtinnen und Beamte maßgebenden Vorschriften der §§ 5 bis 7, 8 Abs. 2, der §§ 9, 23 Abs. 5 und des § 36 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes ...

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
G. v. 01.08.1959 BGBl. I S. 565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 7 BRAO Versagung der Zulassung (vom 01.08.2021)
... Aufgaben ehrenamtlich wahrnimmt oder dass ihre Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6 , 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen.  ...
§ 14 BRAO Rücknahme und Widerruf der Zulassung (vom 01.08.2021)
... auf Lebenszeit ernannt, in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten berufen oder nach § 6 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechenden Rechtsvorschriften wieder in das frühere Dienstverhältnis als ...

Deutsches Richtergesetz (DRiG)
neugefasst durch B. v. 19.04.1972 BGBl. I S. 713; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 389
§ 121 DRiG Richter im Bundesdienst als Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes
... den Deutschen Bundestag gewählte Richter maßgebenden Vorschriften in den §§ 5 bis 7, 23 Abs. 5 und in § 36 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes vom 18. Februar 1977 (BGBl. I S. ...

Europaabgeordnetengesetz (EuAbgG)
G. v. 06.04.1979 BGBl. I S. 413; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 906
§ 8 EuAbgG Angehörige des öffentlichen Dienstes
... Wegfall der Besoldung oder des Arbeitsentgelts zu gewähren. (3) Die §§ 5 bis 9 und 36 Abs. 1 und 2 des Abgeordnetengesetzes, § 36 Abs. 2 des Deutschen ...

Patentanwaltsordnung (PAO)
G. v. 07.09.1966 BGBl. I S. 557; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 14 PAO Versagung der Zulassung (vom 01.08.2022)
... Aufgaben ehrenamtlich wahrnimmt oder dass ihre Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6 , 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen.  ...
§ 21 PAO Rücknahme und Widerruf der Zulassung (vom 01.08.2021)
... auf Lebenszeit ernannt, in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten berufen oder nach § 6 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechenden Rechtsvorschriften wieder in das frühere Dienstverhältnis als ...

Soldatengesetz (SG)
neugefasst durch B. v. 30.05.2005 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 17
§ 4 SG Ernennung, Dienstgradbezeichnungen, Uniform (vom 07.07.2021)
... ein Berufssoldat oder Soldat auf Zeit, dessen Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6 , 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen, einen Dienst nach ...
§ 25 SG Wahlrecht; Amtsverhältnisse (vom 11.01.2017)
... Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit maßgebenden Vorschriften in den §§ 5 bis 7, 8 Abs. 2, § 23 Abs. 5 und in § 36 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes ...
§ 51 SG Wiederverwendung (vom 09.08.2019)
...  (6) Ein Berufssoldat, dessen Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6 , 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen, kann auf seinen ...
§ 54 SG Beendigungsgründe (vom 26.07.2012)
...  (4) Ein Soldat auf Zeit, dessen Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6 , 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen, kann auf seinen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 12a DNeuG Änderung des Abgeordnetengesetzes
... 2 wird folgender Satz angefügt: „Wird der Bundesbeamte nicht nach § 6 in das frühere Dienstverhältnis zurückgeführt, verbleibt er bis zum Eintritt ...

Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 1 AnwBerRÄndG Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... Aufgaben ehrenamtlich wahrnimmt oder dass ihre Rechte und Pflichten auf Grund der §§ 5, 6 , 8 und 36 des Abgeordnetengesetzes oder entsprechender Rechtsvorschriften ruhen."  ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundesbeamtengesetzes in der bis zum 11. Februar 2009 geltenden Fassung (BBG)
neugefasst durch B. v. 31.03.1999 BGBl. I S. 675; aufgehoben durch Artikel 17 G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160
§ 89a BBG
... den Deutschen Bundestag gewählte Beamte maßgebenden Vorschriften in den §§ 5 bis 7, 8 Abs. 2, §§ 9, 23 Abs. 5 und in § 36 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes ...