interne Verweise§ 19 AbgG Anspruch auf Altersentschädigung (vom 24.10.2017) ... Bundestag mehrmals mit Unterbrechung an, so sind die Zeitabschnitte zusammenzurechnen. § 18 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend. (4) Auf Antrag kann die Altersentschädigung vorzeitig ...
§ 31 AbgG Verzicht, Übertragbarkeit ... 11 und auf die Leistungen nach § 12 sowie nach dem Fünften Abschnitt mit Ausnahme des § 18 ist unzulässig. Die Ansprüche aus § 12 sind nicht übertragbar. ...
§ 38a AbgG ... dieses Gesetzes mindestens sechs Jahre angehört haben und ihre Hinterbliebenen. § 18 Abs. 1 letzter Satz gilt entsprechend. (2) Für ehemalige Mitglieder, die vor ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreißigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
G. v. 11.07.2014 BGBl. I S. 906, 2017 I 3737
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
G. v. 22.12.2007 BGBl. I S. 3212
Artikel 1 27. AbgGÄndG Änderung des Abgeordnetengesetzes ... im Bundestag entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung ein Lebensjahr früher. § 18 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend." 5. § 20 wird wie folgt geändert: ... c) Der bisherige Satz 4 wird Satz 5 und wie folgt gefasst: § 18 Abs. 1 Satz 4 gilt entsprechend." 6. § 25b wird wie folgt geändert: ...
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